Fragen an die DEGEMED
Wann bekomme ich eine Rehabilitation?
Indikationen und Ziele der Rehabilitation sind durch die Kostenträger vorgegeben. Der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) geht es darum, Frühverrentung, der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darum, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) will Schäden nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten beheben und mindern.
Wie lange dauert eine Rehabilitation?
In der Regel drei Wochen, wenn erforderlich auch länger.
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Rehabilitation?
Vier Jahre nach der letzten Rehabilitation, wenn medizinisch erforderlich auch eher.
Was kann oder muss ich tun, wenn eine Rehabilitation abgelehnt wird?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid ein in Absprache mit dem Arzt, der die Rehabilitation empfohlen hat. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich - bitte wenden Sie sich an eine unserer Kliniken, die Ihre Indikation behandelt.
Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt - zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vom Kostenträger vorgeschlagenen Klinik oder Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl.
Was passiert im Widerspruchsverfahren?
Der Kostenträger überprüft seine Entscheidung und eventuell wird ein Gutachter eingeschaltet.
Wie finde ich eine geeignete Rehabilitationsklinik?
Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen eine geeignete Klinik empfehlen kann. Darüber hinaus dürfen Sie Wünsche äußern, die der Kostenträger berücksichtigen muss (Wahlrecht nach § 9 SGB IX). Gern empfiehlt die DEGEMED Ihnen eine Einrichtung, die im eigenen Klinik-Verbund Mitglied ist und höchsten Qualitätsanforderungen entspricht, also auch zertifiziert ist. Die Kliniksuche kann Ihnen hier weiterhelfen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Zuzahlungen bei stationärer Rehabilitation der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betragen aktuell 10 Euro pro Tag, wobei es Möglichkeiten der Befreiung gibt. Bei einer ambulanten Rehabilitation der GRV erfolgt keine Zuzahlung. Die Fahrtkosten werden jedoch in beiden Fällen übernommen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen und Kompaktkuren der GKV entstehen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten sowie eine Zuzahlung zu den verordneten Anwendungen.
Wird für die Rehabilitation Urlaub angerechnet?
Bei stationärer oder ambulanter medizinischer Rehabilitation nicht. Die Zeiten zählen als Arbeitsunfähigkeit bei Heilverfahren (HV) und Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM).
Kann ich meinen Urlaub für eine Rehabilitation nutzen?
Ja, dies ist möglich bei ambulanten Vorsorgeleistungen der GKV - jedoch nicht möglich bei stationärer oder ambulanter medizinischer Rehabilitation über die GRV.
Muss der Arbeitgeber im Anschluss an die Rehabilitation Urlaub gewähren?
Vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Urlaub. Dann hat der Arbeitgeber diesen im Anschluss an die Rehabilitation zu gewähren, wenn Sie dies wünschen.
Was sage ich meinem Arbeitgeber?
Wenn Sie den Bescheid über die Bewilligung der medizinischen Rehabilitation erhalten haben, teilen Sie den Beginn der Rehabilitation Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit. Falls betriebsbedingte Gründe dem vorgesehenen Antritt der Rehabilitation entgegenstehen, teilen Sie dies dem Kostenträger mit und bitten um Terminverschiebung.
In welche Klinik komme ich letztendlich?
Der Kostenträger gibt die Einrichtung vor, eigene Vorschläge müssen jedoch berücksichtigt werden. Sie haben aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts im § 9 Sozialgesetzbuch neun (SGB IX) die Möglichkeit, sich selbst eine Klinik auszusuchen. Wir beraten Sie dazu gerne. Aufgrund der Gesundheitsreform 2007 haben alle Patienten der Krankenversicherung ein nunmehr unbegrenztes Wunschrecht, sofern die Klinik zertifiziert ist. (Umkehrschluss aus § 40 Abs. 2 S. 2. SGB V)
Haben auch Arbeitslose Anspruch auf eine Rehabilitation?
Ja, sowohl ALG I- als auch ALG II-Empfänger und Arbeitssuchende ohne Leistungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit.
Kann ich auch zu Hause wohnen und eine Rehabilitation in Anspruch nehmen?
Eine ambulante Rehabilitation wird zunehmend vorrangig von der GRV und der GKV an-geboten. Dabei handelt es sich oft um ähnliche therapeutische Anwendungen wie bei einer stationären Rehabilitation. Wird keine ambulante Rehabilitation gewünscht, kann Widerspruch beim Kostenträger eingelegt und eine Umwandlung in eine stationäre Rehabilitation beantragt werden.
Mein Partner oder mein Kind benötigen meine Begleitung bei der Rehabilitation, wer übernimmt die Kosten?
Nach vorheriger Beantragung und wenn medizinisch erforderlich werden die Kosten für eine Begleitperson von dem Kostenträger übernommen, der die Rehabilitation des Partners bzw. des Kindes bewilligt hat.
Wie ist es möglich mit dem Partner oder der Familie gemeinsam in Rehabilitation zu gehen?
Indem Sie die für jedes Mitglied geeignete Rehabilitation herausfinden und diese bei dem jeweils zuständigen Kostenträger beantragen und eine hierfür geeignete Klinik vorschlagen. So lassen sich unter einem Dach verschiedene Heilverfahren beliebig kombinieren.
Wer übernimmt die Kosten, wenn mich mein Kind in die Rehabilitation begleiten muss?
Bei Kindern unter zwölf Jahren können die Kosten von Ihrem Kostenträger übernommen werden, wahlweise zur Finanzierung einer Haushaltshilfe.
Ist Rehabilitation auch weiter entfernt vom Wohnort möglich?
Eine Anschlussheilbehandlung sollte möglichst im Umkreis von 100 Kilometern vom Wohnort erfolgen. Bei Heilverfahren gibt es keine Entfernungsbegrenzung und sie ist auch in anderen Bundesländern möglich.
Sind meine Kosten für die Rehabilitation steuerlich absetzbar?
Sowohl die Kosten einer Kur bzw. Rehabilitationsleistung als auch andere Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Wenn eine Kur oder Rehabilitationsleistung:
- zur Heilung bzw. Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und
- eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und
- die Kur unter ärztlicher Überwachung stattfindet
können die von Ihnen getätigten Aufwendungen steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden.
Um diesen Nachweis zu erbringen wenden Sie sich bitte vor Antritt der Maßnahme an einen Amtsarzt, der Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellt. Den Amtsarzt finden Sie in Ihrem Gesundheitsamt. Gegebenenfalls reicht auch eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Bezuschussung der Kurbehandlung und Arztkosten aus. Sprechen Sie in diesem Fall bitte Ihr zuständiges Finanzamt an. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Wo finde ich Antragsformulare für eine Rehabilitation?
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Kostenträger - die Gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Unfallversicherung - der Ihnen alle notwendigen Formulare zur Verfügung stellen kann.

Häufig gestellte Fragen