DEGEMED-Verfahren von der BAR anerkannt
Berlin/Frankfurt. Seit dem 2. Februar 2010 ist das DEGEMED Qualitätsmanagement-Verfahren offiziell gemäß Vereinbarung § 20 Abs. 2a SGB IX von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt.
Die DEGEMED hatte deshalb ihren Auditleitfaden Version 4.0 gemäß den Vorgaben der Vereinbarung frühzeitig überarbeitet und bei der BAR die Anerkennung des Verfahrens beantragt. Die neue Version 5.0 des Auditleitfadens finden Sie hier zum Download .
