DEGEMED-Verfahren von der BAR anerkannt

Berlin/Frankfurt. Seit dem 2. Februar 2010 ist das DEGEMED Qualitätsmanagement-Verfahren offiziell gemäß Vereinbarung § 20 Abs. 2a SGB IX von der  Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt.

Die "Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Absatz 2a SGB IX" der BAR ist zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Ihr zufolge müssen alle stationären Rehabilitationseinrichtungen innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung ein gültiges, von der BAR anerkanntes Zertifikat nachweisen (§ 6 Absatz 1 Vereinbarung BAR).

Die DEGEMED hatte deshalb ihren Auditleitfaden Version 4.0  gemäß den Vorgaben der Vereinbarung frühzeitig überarbeitet und bei der BAR die Anerkennung des Verfahrens beantragt. Die neue Version 5.0 des Auditleitfadens finden Sie hier zum Download .


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