Reha-Rechtsberatung
Die DEGEMED arbeitet in Rechtsfragen eng mit der Rechtsanwaltskanzlei Fuhrmann Heine zusammen. Die Kanzlei besitzt langjährige Erfahrungen im institutionellen Sozialrecht und insbesondere im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V sowie im Rehabilitationsrecht nach dem SGB IX. In den damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen beraten und vertreten sie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken, daneben auch Krankenversicherungen, Rentenversicherungsanstalten und Versicherte.
Die anwaltlichen Tätigkeiten der Kanzlei umfassen unter anderem:
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Leistungsansprüchen der Versicherten und der Leistungserbringer
- Beratung und Vertretung von Rehabilitationskliniken im Zusammenhang mit Belegungsstreitigkeiten und bei Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistungsvergütung (Vergütungsverhandlungen)
- Beratung und Vertretung niedergelassener Ärzte im Zusammenhang mit Problemen der Budgetierung und im Zusammenhang mit Kostenregressen
- Gestaltung von Verträgen zur Realisierung der Integrierten Versorgung unter Beteiligung von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Betreibern von Versorgungszentren
- Beratung niedergelassener Ärzte, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu Art und Umfang des gesetzlich vorgeschrieben Qualitätsmanagements
- Beratung und Vertretung von Krankenhäusern bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistungsvergütung in und außerhalb des Fallpauschalensystems
- Beratung und Vertretung von niedergelassenen Ärzten bei der Errichtung von Praxisnetzen und beim Abschluss von Modellverträgen
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.fuhrmann-heine.de
