Begriffe aus der Qualitätsrehabilitation
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Adaptation
Adaptation meint eine physiologische Anpassung. Und zwar bei langfristigen Behinderungen und Funktionsstörungen bzw. -verlusten. Ausgangspunkt ist dabei die mögliche Gebrauchsfähigkeit z.B. einer Gliedmaße nach einer Amputation. Adaptation stellt die Leistungsfähigkeit eines Betroffenen nahezu wieder her.
Adaption
Adaption ist Bestandteil der Rehabilitation von alkohol-, drogen- und medikamentenabhängigen Rehabilitanden. Sie wird im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation für eine bestimmte Gruppe von Rehabilitanden (insbesondere Wohnungs-, Arbeitslose oder Drogenabhängige) in einer Fachklinik für Suchtrehabilitation oder speziellen Adaptionseinrichtungen durchgeführt. Ziel: den Rehabilitanden beruflich und sozial wieder einzugliedern. Aus diesem Grund tritt die Therapie in den Hintergrund. Der Alltag soll unter möglichst realen Bedingungen eingeübt werden. Voraussetzung ist, dass die Rehabilitanden schon eine gewisse Bereitschaft und Fähigkeit zur Eigenverantwortung mitbringen.
AHB-Verfahren
Anschlussheilbehandlung (AHB) ist ein Verfahren der Renten- und Krankenversicherung, um im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zu ambulanten und/oder stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation überzuleiten. Bei bestimmten Indikationen soll damit gewährleistet werden, dass die medizinische Versorgung nahtlos und ohne Verzögerung einsetzt - im Regelfall bis zu 14 Tagen nach der Entlassung aus einem Krankenhaus. Dies entspricht dem gesetzlichen Auftrag.
Anschlussrehabilitation
Ist eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt medizinisch erforderlich und liegt dieselbe Indikation vor, wird eine Anschlussrehabilitation eingeleitet. Diese kann als ambulante und/oder stationäre Leistung erbracht werden. Dies soll innerhalb von 14 Tagen geschehen. Stehen dem unmittelbaren Anschluss zwingende medizinische (z.B. Auftritt einer neuen Erkrankung) und/oder tatsächliche Gründe (z.B. Kapazitätsengpässe bei der Reha-Einrichtung) entgegen, soll ein Zeitraum von sechs Wochen aber nicht überschritten werden. Gegenstand, Umfang und Ausführung der Anschlussrehabilitation regelt das Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX).
Audit
Audit ist die Bezeichnung für eine Begutachtung der Einrichtung durch entsprechend ausgebildete Personen. Die Gutachter sollen sich einen Eindruck von den Örtlichkeiten, den in einem Handbuch beschriebenen Prozessen und die gelebte Realität machen. Sie untersuchen ob Vorgaben, z.B. einer Norm oder einer Fachgesellschaft oder der Einrichtung selbst auch eingehalten, bzw. umgesetzt werden. Interne Audits führt die Einrichtung im Sinne einer Eigenüberprüfung selbst durch. Externe Audits werden i.d.R. von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt. Auditoren sind Personen, die auf der Grundlage einer speziellen Ausbildung diese Audits durchführen.
BADO-Verfahren
Basisdokumentation, ein Verfahren mit dem wesentliche Patientendaten erhoben und ausgewertet werden, um herauszufinden, ob die Rehabilitationsbehandlung für den einzelnen Menschen sowie für die Gesellschaft sinnvoll und nachhaltig war. Eine Datenerhebung findet in der Regel bei Beginn der Rehabilitationsbehandlung, zum Ende und etwa sechs Monate nach Entlassung statt. Die Datenerhebung erfolgt mittels Fragebögen.
Barriere/Barrierefrei
Barrieren sind Hindernisse - sie verhindern bestimmte Aktivitäten und/oder Tätigkeiten und somit auch die Teilhabe. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) wirken sich Barrieren negativ auf die funktionale Gesundheit von Personen aus. Barrierefrei sind Gegenstände, Gebrauchsgüter und Objekte, wenn alle Menschen - auch Kinder und Behinderte - sie uneingeschränkt nutzen können. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (§ 4 BGG) sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Barthel-Index
Florence I. Mahoney und Dorothea W. Barthel entwickelten 1965 in Baltimore ein Instrument, um alltägliche Fähigkeiten bewerten und Selbstständigkeit sowie Pflegebedürftigkeit systematisch erfassen zu können. Das fortan Barthel-Index genannte Instrument gilt Patienten mit neuromuskulären und muskuloskeletalen Erkrankungen. Für die wichtigsten Aktivitäten des täglichen Lebens (in zehn Kriterien wie z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Stuhlkontrolle unterteilt) werden Punktwerte vergeben - minimal 0 Punkte (komplette Pflegebedürftigkeit) und maximal 100 Punkte (Selbstständigkeit).
Behinderte Menschen/Behinderung
Im Sozialgesetzbuch (SGB IX) werden Menschen als behindert definiert, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Als von Behinderung bedroht werden Menschen bezeichnet, bei denen eine entsprechende Beeinträchtigung zu erwarten ist. In der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) wird jede Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit Behinderung genannt.
Berufsbildungswerk
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 35 SGB IX werden als Berufsbildungswerke (BBW) bezeichnet. In ihnen sollen behinderte Jugendliche, die neben der Berufsausbildung eine begleitende ärztliche, psychologische und pädagogische Betreuung benötigen, eine berufliche Erstausbildung und Eingliederung erfahren. Darüber hinaus führen Berufsbildungswerke für behinderte Jugendliche Förderungslehrgänge sowie Maßnahmen zur Berufsfindung und Arbeitserprobung durch.
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation
siehe "Leistungen zur Teilhabe"
Berufsförderungswerke (BFW) erbringen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und dienen der beruflichen Qualifizierung und Integration erwachsener Menschen mit Behinderung, wenn sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und Ausbildung begleitend eine Betreuung durch medizinische, psychologische und soziale Fachdienste benötigen (s. § 35 SGB IX). Leistungen zur Berufsvorbereitung, zur Berufsfindung und zur Arbeitserprobung gehören auch zum Repertoire der BFW.
DEGEMED
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) ist ein Fachverband, der die Interessen der Leistungserbringer im System der medizinischen Rehabilitation vertritt. Der Verband wurde 1997 gegründet. Laut Satzung der DEGEMED müssen Rehabilitationskliniken, die Verbandsmitglieder werden wollen, ein Qualitätsmanagementsystem aufbauen und weiterentwickeln und sich nach den Qualitätsgrundsätzen der DEGEMED zertifizieren lassen.
Diagnosis Related Groups (DRG)
In Diagnosis Related Groups (DRG) oder auf deutsch Diagnosebezogenen Fallgruppen werden einzelne stationäre Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien wie Diagnose, Schweregrad, Alter, Komplikationen, Behandlungsdauer oder Entlassungsgrund zusammengefasst. In dem Klassifikationssystem wird darauf geachtet, dass die Fälle medizinisch und hinsichtlich ihrer Behandlungskosten möglichst homogen sind. Seit Januar 2004 führen alle deutschen Krankenhäuser mit Ausnahme von Einrichtungen der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapeutischen Medizin die Abrechnung auf DRG-Basis ein.
Disease-Management-Programm (DMP)
Das Disease-Management-Programm (DMP) ist eine Organisationsform medizinischer Behandlung, die bei den gesetzlichen Krankenkassen entwickelt wurde. Sie ermöglicht es, bei chronisch kranken Menschen strukturiert und nach vorgegebenen Standards vorzugehen, um die Versorgung chronisch Kranker insgesamt zu verbessern. Die Teilnahme an einem DMP ist freiwillig. Es gibt bis jetzt Programme für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Mammakarzinom, koronare Herzkrankheit, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) und Asthma bronchiale.
Entwöhnung
Die medizinische Rehabilitation bei Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit wird auch Entwöhnung genannt. Die entsprechenden Leistungen können ärztlicher, psychotherapeutischer, sozial- und arbeitstherapeutischer Natur sein oder auch Gesundheitstrainings umfassen. Sie können ambulant, ganztägig ambulant oder stationär durchgeführt werden. Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger oder die Krankenkassen. Bei der Entwöhnung werden Abstinenz von Suchtmitteln, die körperliche und seelische Stabilisierung sowie die Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft überhaupt angestrebt.
Erfolgsprognose (Reha)
Die Wahrscheinlichkeit über den Erfolg einer Rehabilitation zu benennen - und zwar sozialmedizinisch begründet -, ist Inhalt der so genannten Erfolgsprognose. Inwieweit kann das Ziel erreicht werden, das die Leistung anstrebt? steht als Frage im Vordergrund. Als eine weitere Voraussetzung, Leistungen zu bewilligen und durchzuführen, dient eben diese Erfolgsprognose neben der grundsätzlichen Feststellung der Rehabilitationsbedürftigkeit und Rehabilitationsfähigkeit. Herangezogen werden Daten über die Erkrankung, deren Verlauf, über das Kompensationspotenzial, die geeigneten Leistungen zur Teilhabe sowie der Festlegung des notwendigen Zeitraums.
Erwerbsfähigkeit
Ein Versicherter gilt als erwerbsfähig, wenn er die sich ihm bietenden Arbeitsgelegenheiten nach seinen Kenntnissen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten im ganzen Bereich des wirtschaftlichen Lebens nutzt, um einen Erwerb zu erzielen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) heißt das, seine physische und psychische Leistungsfähigkeit einzusetzen und eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in gewisser Regelmäßigkeit ausüben zu können. Nach § 8 SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – ist erwerbsfähig, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. In der gesetzlichen Unfallversicherung wird bei den Versicherungsfällen Arbeitsunfall und Berufskrankheit die Erwerbsfähigkeit in Bezug auf ihre Minderung beurteilt. Diese richtet sich nach dem Umfang der sich aus den Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (§ 56 SGB VII).
Erwerbsfähigkeit, Abwenden einer wesentlichen Verschlechterung
Wer bereits vermindert erwerbsfähig ist, kann die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) herbeiführen, indem er sich auf §10 SGB VI beruft und das Abwenden einer wesentlichen Verschlechterung geltend macht. Die Rehabilitation kann im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ein weiteres Absinken der Leistungsfähigkeit verhindern.
Erwerbsminderung
Als erwerbsgemindert gilt, wer in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist (s. SGB VI). Diese Einschränkung ist rentenrechtlich relevant. Versicherte sind teilweise erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die in gleichem Sinne nicht mehr mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Erwerbsunfähigkeit
Als erwerbsunfähig gilt, wer durch körperliche oder geistige Leiden auf nicht absehbare Zeit unfähig ist, sich mit einer regelmäßigen Arbeit einen ausreichenden Lebensunterhalt zu verdienen bzw. nicht auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln ist (bei Behinderung z.B. nur in anerkannten Werkstätten). Wer erwerbsunfähig ist, kann eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem bis 31. Dezember 2000 geltenden § 44 SGB VI beziehen. Ausgenommen von diesem Rentenanspruch sind Versicherte, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Bestand am 31. Dezember 2000 Anspruch auf eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, so besteht der jeweilige Anspruch längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres weiter, solange die für die Bewilligung maßgebenden medizinischen Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Bei Selbstständigen, die vom Anspruch der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gesetzlich ausgenommen waren, kann nach dem ab 1. Januar 2001 geltenden Recht (43 SGB VI) ein Rentenanspruch wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gegeben sein.
Evidenz / Evidenzbasierte Medizin
Evidenz als Begriff im medizinischen Bereich bedeutet in Anlehnung an das englische evidence so viel wie Nachweis oder Beweis. Die Evidenzbasierte Medizin (Evidence based Medicine, EbM) stützt sich ausschließlich auf die empirische Forschung. Mithilfe und auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse aus der Forschung kann jeder Arzt seine eigene klinische Expertise überprüfen und verbessern. Dafür werden ständig neue Erkenntnisse systematisch in den empirischen Bestand eingebaut und zur Verfügung gestellt. Nicht nur die Qualität der Behandlung soll so gesteigert werden, auch unnütze Leistungen können vermieden werden.
Externe Qualitätssicherung der DRV
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat vor einigen Jahren ein System entwickelt, welches ermöglichen soll, die Qualität von Kliniken unter bestimmten Gesichtspunkten zu überprüfen. Dazu zählt eine Befragung von Patienten nach ihrer Rehabilitation, eine Überprüfung der Entlassberichte hinsichtlich ihrer Inhalte und zeitnahen Übersendung, die Erfassung von Anzahl und Dauer von Therapien und anderes mehr.
Fachverband Sucht e.V.
Der Fachverband Sucht e.V. (FVS) ist ein bundesweit tätiger Verband, in dem sich Einrichtungen zusammengeschlossen haben, die sich der Behandlung, Versorgung und Beratung von suchtkranken Menschen widmen. Er wurde 1976 gegründet und vertritt heute etwa 95 Einrichtungen mit über 6.200 stationären und einer Vielzahl (ganztägig) ambulanter Behandlungsplätze. Ein wichtiger Bestandteil seiner Tätigkeit liegt in der Qualitätssicherung bestehender und sich entwickelnder Behandlungsangebote und der Förderung von Maßnahmen, die ein suchtfreies Leben ermöglichen. Das Internetportal des Fachverbandes Sucht finden Sie unter www.sucht.de.
Flexibilisierung der Rehabilitation
Flexibel reagieren in der Rehabilitation - das ist Inhalt einer jeden Leistung, die einen Rehabilitanden wieder zur Teilhabe befähigen will. Es gibt eben verschiedene Möglichkeiten, eine Reha durchzuführen. Das wird als Flexibilisierung verstanden, nämlich zwischen ambulanter oder stationärer Leistung zu wählen, den zeitlichen Rahmen entsprechend festzulegen - immer bezogen auf den individuellen Fall, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Frührehabilitation
Wer akute gesundheitliche Probleme hat und wem dadurch ein Krankenhausaufenthalt droht, kann im Sinne des SGB V frühzeitig rehabilitationsmedizinisch behandelt werden. Die Frührehabilitation grenzt sich von der Rehabilitation ab, indem sie auf einen bevorstehenden akutstationären Behandlungsbedarf reagiert. Es wird unterschieden zwischen geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung, neurologischer-neurochirurgischer Frührehabilitation und fachübergreifender Frührehabilitation.
Grad der Behinderung
Mit dem Grad der Behinderung (GdB) wird das Ausmaß einer bestehenden Beeinträchtigung gekennzeichnet. Berücksichtigt sind dabei alle mit der Behinderung einhergehenden Einschränkungen (nach Behinderungsbegriff des SGB IX). Gefragt wird beim GdB nicht nach der Ursache der Gesundheitsstörung. Um den GdB zu ermitteln, werden die Auswirkungen einer länger als sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung zugrunde gelegt. Der GdB ist in Zehnerschritte eingeteilt (ab GdB 20, dann 30, 40 usw. bis 100).
ICD-10-Codierung
ICD steht für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dabei handelt es sich um eine statistisch erfasste Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. Mit dem international verwendeten Diagnoseschlüssel ICD-10 können alle Krankheiten für Fachleute verständlich nach bestimmten Kriterien erfasst und beschrieben werden. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die deutsche Ausgabe (German Modification - GM) und gibt die jeweils aktuelle ICD-10-GM Version in Buchform bzw. zum Download aus dem Internet heraus. Weitere Informationen finden Sie im Internetportal des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information www.dimdi.de.
ICF
ICF ist die Abkürzung für International Classification of Functioning, Disability and Health, die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat mit ihr 2001 die Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) von 1980 abgelöst. Die ICF dokumentiert standardisiert den Zustand der funktionalen Gesundheit eines Menschen vor dem Hintergrund möglicher Barrieren oder Förderfaktoren, welche die Leistung oder Teilhabe trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen wiederherstellen oder unterstützen. Mit der Klassifikation liegt eine Beschreibung vor, die es ermöglicht, dass Fachleute und Betroffene besser miteinander kommunizieren. Auch Datenvergleiche für Länder und andere Akteure des Gesundheitswesens sind möglich. Die ICF besteht aus verschiedenen Komponenten, dazu gehören Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten u. Teilhabe sowie Kontextfaktoren. Um den Rehabilitationsbedarf festzustellen, beim Reha-Management oder auch um rehabilitative Leistungen zu evaluieren, kann die ICF genutzt werden.
Indikationen
Eine Indikation ist eine Heilanzeige, aus ärztlicher Sicht der Grund für die Durchführung/Anwendung einer bestimmten Behandlung bzw. eines bestimmten Heilverfahrens.
Integrierte Versorgung
Die Versorgung der Versicherten qualitativ zu verbessern, ist das Ziel aufeinander abgestimmter Versorgungsformen. Wo verschiedene Leistungssektoren wie Akutmedizin, Rehabilitation und Nachbehandlung ineinander übergreifend zusammenarbeiten, spricht man von Integrierter Versorgung. Krankenkassen können Verträge über eine derartige Versorgung ihrer Versicherten abschließen (§ 140 a Absatz 1 SGB V). Seit 2004 sind Vertragspartner und Vertragsgestaltung, Vergütung und Finanzierung neu geregelt. Vertragspartner auf der einen Seite sind die Krankenkassen und auf der anderen Seite die Leistungserbringer. Rehabilitation spielt bei der Integrierten Versorgung eine wichtige Rolle, wenn bei einer ambulanten oder stationären Akutbehandlung Bedarf für eine anschließende medizinische Rehabilitation offensichtlich wird.
Interessenpartner
Interessenpartner wird als ein anderer und erweiterter Begriff für Kunde benutzt. Ein Unternehmen hat vielfältige Vertrags- und Geschäftspartner, wie z.B. Menschen die etwas kaufen wollen, Lieferanten, Mitarbeiter usw. Jede natürliche oder juristische Person, die eine (Geschäfts-)Beziehung zum Unternehmen unterhält, ist ein Interessenspartner. Die wichtigsten Interessenspartner einer Klinik sind die Patienten, die Leistungsträger, der Klinikträger, die Mitarbeiter, die Einweiser, die Konsiliardienste und die Lieferanten.
IRENA
Um die Nachhaltigkeit des Behandlungserfolgs der stationären medizinischen Rehabilitationsbehandlung zu fördern, hat die Deutsche Rentenversicherung das IRENA-Programm (Intensivierte Rehabilitationsnachsorgeleistung) aufgelegt. Bereits während des Aufenthalts in einer Reha-Klinik bekommen interessierte Patienten Kontaktadressen zur IRENA vermittelt. Sie werden angehalten, Kontakt aufzunehmen und regelmäßig an den Veranstaltungen des Programms teilzunehmen.
Katamnese
Eine Katamnese ist eine Nachbefragung, die sowohl durch den Rentenversicherungsträger als auch die jeweilige Klinik (in der Regel nach einem Jahr) durchgeführt wird. In dieser Befragung sollen die Wirkungen der Rehabilitation auf ihren Erfolg hin durch die Befragten bewertet werden.
Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL)
Als Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) wird ein umfassendes Verzeichnis repräsentativer therapeutischer Leistungen für die Rehabilitationsmedizin bezeichnet. Der KTL-Katalog umfasst die therapeutischen Leistungen, die während der Rehabilitation von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinik durchgeführt werden. Dies betrifft z.B. Einzel- und Gruppengespräche, physikalische Therapien, Ergotherapie, Sporttherapie, Kreativtherapie u.v.m. Die KTL dient auch als Instrument der Qualitätssicherung. Um im Entlassungsbericht therapeutische Leistungen zu dokumentieren, ist die KTL verbindlich.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
In § 26 des Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist niedergelegt, was Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen und was sie umfassen. Demnach sollen damit Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abgewendet, beseitigt, gemindert, ausgeglichen, eine Verschlimmerung verhütet oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit vermieden, überwunden, vermindert und eine Verschlimmerung verhütet sowie der vorzeitige Bezug von laufenden Sozialleistungen vermieden oder laufende Sozialleistungen gemindert werden. Der Gesetzgeber hat für die Leistungsträger jeweils trägerspezifische Rehabilitationsziele festgelegt. Als vorzeitige Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 12 Abs. 2 SGB VI bezeichnet man eine Leistung, die vor Ablauf von vier Jahren nach Ende der letzten durchgeführten medizinischen Rehabilitation erbracht werden soll - aber nur, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Dies wird individuell stets überprüft. Eine positive Rehabilitationsprognose muss dabei bestehen.
Leitlinien der DRV
Die indikationsspezifischen Leitlinien der DRV geben ein gewisses Gerüst für die stationäre Rehabilitation vor. Hier wird anhand so genannter Evidenzbasierter Therapiemodule (ETM) festgelegt, welche Mindestanforderungen die Klinik hinsichtlich der Durchführung der entsprechenden Therapien (z.B. Einzel- und Gruppengespräche, therapeutische Leistungen, Kontakte zum Sozialdienst u.a.) zu erfüllen hat. Unabhängig von diesen das Gesamtkollektiv einer entsprechenden Diagnose(gruppe) betreffenden Vorgaben können die im Einzelfall verordneten Therapien voll und ganz auf die vorliegende individuelle medizinische Indikation abgestimmt werden.
MELBA
Mit Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit (MELBA) wird ein Verfahren bezeichnet, das tätigkeitsrelevante psychische Fähigkeiten einer Person mit psychischen Anforderungen an Arbeitsplätzen vergleicht. Insgesamt 30 Merkmale aus fünf Bereichen (kognitive Merkmale, soziale Merkmale, Merkmale zur Art der Arbeitsausführung, psychomotorische Merkmale und Kulturtechniken/Kommunikation) werden verglichen.
Peer-Review-Verfahren
Das Peer-Review-Verfahren ist eine Bewertung von zufällig ausgewählten anonymisierten Entlassberichten durch entsprechend geschulte leitende Ärzte jeweiliger Fachgebiete (Peers) der Einrichtungen. In diesem Verfahren werden die Berichte nach vorgegebenen Kriterien und auf Vollständigkeit hin geprüft - somit ist es auch ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung.
Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation
Mit dem Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation wird eine Einteilung der Behandlung und Rehabilitation von erwachsenen Patienten mit Erkrankungen des Nervensystems, insbesondere Schlaganfall und Schädelhirnverletzung vorgenommen. Dies geschieht in sechs Phasen, von der Intensivbehandlung bis zur unterstützenden Maßnahme nach einer Rehabilitation. Die Übergänge sind individuell unterschiedlich. Das Phasenmodell dient als Grundlage für die leistungsrechtliche Zuordnung der Sozialleistungsträger.
Prävention
Prävention im medizinischen Bereich heißt, das Entstehen von Krankheiten grundsätzlich zu verhindern (Primärprävention). Ebenso aber auch, auftretende Krankheiten möglichst frühzeitig zu erkennen und ihre Entwicklung zu unterbinden (Sekundärprävention), und dass sich bereits aufgetretene Krankheiten nicht verschlimmern und die Krankheitsfolgen ausgeglichen werden (Tertiärprävention) sowie Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Rehabilitation zählt zum Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention.
Psychoedukation
Als Psychoedukation werden Schulungen von Patienten mit z.B. Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen sowie Patientenschulungen im Rahmen der Behandlung körperlicher Erkrankungen bezeichnet. Ziel ist es, die Krankheit besser zu verstehen und besser mit ihr umgehen zu können, indem beispielsweise persönliche Erfahrungen mit der eigenen Erkrankung mit dem gegenwärtigen Wissen über die Erkrankung verbunden werden. Auch sollen eigene Ressourcen und Möglichkeiten kennen gelernt werden, um mögliche Rückfälle zu vermeiden und selbst langfristig zur eigenen Gesundheit beizutragen.
Qualitätsmanagement nach DEGEMED
Das Qualitätsmanagementsystem, das die DEGEMED entwickelt hat und anwendet, umfasst sowohl die branchenübergreifend gültigen Vorgaben der DIN EN ISO 9001 als auch die von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gem. § 20 Abs. 2a Sozialgesetzbuch IX festgelegten Anforderungen an ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. In der Audit-Checkliste der DEGEMED wurden die Kriterien der DIN ISO auf die Anforderungen der Rehabilitation übersetzt und um wichtige Aspekte der DEGEMED-Qualitätsrehabilitation ergänzt.
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001
DIN steht für Deutsche Industrie-Normungsgesellschaft, EN für Europäische Norm und ISO für Internationale Standard Organisation. Die DIN EN ISO 9001 ist eine international gültige Darlegungsnorm für Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme. Hier sind Merkmale festgelegt, die eine Einrichtung aufweisen muss, um ein Zertifikat nach o.g. Norm zu erhalten. Das Vorhandensein der Merkmale wird im Rahmen einer Auditierung fortlaufend jährlich überprüft.
Qualitätssicherung
In der medizinischen Rehabilitation wird seit 2000 systematische Qualitätssicherung durchgeführt. Wie auch in anderen Bereichen zielt diese darauf ab, nach aktueller Kenntnis bestmögliche Qualität zu erreichen sowie Leistungen und Produkte zu verbessern. Gemessen werden Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie im Bereich der medizinischen Rehabilitation auch die Patientenzufriedenheit. Zur Strukturqualität gehören u.a. räumliche und personelle Ausstattung, Leistungsangebot und Konzeption, zur Prozessqualität Planung und Struktur der Abläufe und zur Ergebnisqualität inwieweit die mit der Leistung angestrebten Ziele erreicht wurden.
Rehabilitation
Mit Rehabilitation im medizinischen Bereich werden Maßnahmen bezeichnet, die darauf zielen die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Behinderung bzw. Einschränkung von Aktivitäten und Störungen der Teilhabe auf ein Mindestmaß zu beschränken, bzw. wieder rückgängig zu machen. Im Sozial- und Arbeitsleben bedeutet Rehabilitation die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben. Sie ist Aufgabe der Sozialleistungsträger und im Sozialgesetzbuch gesetzlich grundgelegt.
Rehabilitation, berufliche
Berufliche Rehabilitation ist im SGB IX durch den Begriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ ersetzt und bedeutet, dass eingesetzte Maßnahmen der Rehabilitation darauf abzielen, Betroffene wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren (u.a. Weiterbildung, Trainings, Integrationsprojekte, Werkstatt für behinderte Menschen).
Rehabilitation, medizinisch-berufliche (Phase II)
Werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mit berufsorientierten Leistungen verbunden, spricht man von medizinisch-beruflicher Rehabilitation. Diese werden in so genannten Phase-II Einrichtungen durchgeführt (Phase I: Akutbehandlung und Rehabilitation, Phase III: berufliche Eingliederung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Sie richtet sich an Personen, die schwer leistungseingeschränkt sind bzw. Lernstörungen aufweisen oder im Sozialverhalten auffällig sind. Indikationen sind meist schwere neurologische und psychische Erkrankungen oder auch Mehrfachbehinderungen.
Rehabilitation, medizinisch-berufsorientierte
Sind in eine medizinische Rehabilitation Beruf orientierende Anteile integriert, spricht man von medizinisch-berufsorientierter Rehabilitation. Ziel ist es, die beruflichen Probleme des jeweiligen Rehabilitanden entsprechend zu erfassen und die Maßnahme daran auszurichten, damit er letztendlich erwerbsfähig bleibt. Zum Beispiel kann/muss der Arbeitsplatz ergonomisch angepasst werden. Ein Merkmal ist es, den Rehabilitanden Angebote zur beruflichen Wiedereingliederung zu machen.
Rehabilitationsbedarf / Rehabilitationsbedürftigkeit
Im SGB IX wird mit dem Begriff Rehabilitationsbedarf die allgemeine Rehabilitationsbedürftigkeit gekennzeichnet. Ist die Teilhabe an der Gesellschaft durch gesundheitlich bedingte Einschränkungen gefährdet und besteht über die Akutversorgung hinaus Bedarf, diese Einschränkungen rechtzeitig zu unterbinden, auszugleichen oder ihre Ausbreitung zu mindern, besteht Rehabilitationsbedarf. Dieser wird im Rahmen der sozialmedizinischen Sachaufklärung trägerunabhängig festgestellt, dann die leistungsrechtliche Zuständigkeit des Trägers geprüft und dabei die Rehabilitationsbedürftigkeit im trägerspezifischen Sinne festgestellt.
Rehabilitationsfähigkeit
Der Begriff Rehabilitationsfähigkeit umfasst u.a. die Belastbarkeit, Motivation bzw. auch Motivierbarkeit - also die körperlichen und psychischen Voraussetzungen - eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, um an einer geeigneten Maßnahme zur Teilhabe teilzunehmen und eine entsprechende Leistung zu erhalten.
Rehabilitationsprognose
Eine Rehabilitationsprognose liefert eine Aussage über den wahrscheinlichen Erfolg einer Leistung im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Ist das angestrebte Ziel erreichbar? steht dabei als Frage im Mittelpunkt. Berücksichtigt werden u.a. die Erkrankung als solche und ihr bisheriger Verlauf, psychosoziale Faktoren, der notwendige Zeitraum. Die Rehabilitationsprognose ist Voraussetzung für die Bewilligung und Durchführung einer entsprechenden Leistung zur Teilhabe.
Rehabilitationssport
Rehabilitationssport oder auch Funktionstraining sind Bestandteil einer ganzheitlich ausgerichteten Rehabilitation. Diese ergänzenden Leistungen werden ambulant erbracht (s. §44 Abs. 1 Nr. 3 f. SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI). Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen Rehabilitationssport im Anschluss an eine von ihnen ambulant oder stationär erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs Monaten, wenn bereits während dieser Leistung offensichtlich ist, dass dies notwendig ist und damit innerhalb von drei Monaten nach der Rehabilitationsleistung begonnen wird.
Rehabilitationsziel
Die Ziele einer Rehabilitation sind in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern der jeweiligen Träger definiert. Als übergeordnetes Ziel gilt, die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen zu fördern und zu erreichen (§ 1 SGB IX). Neben den trägerspezifischen Zielen wie z.B. Reha vor Rente oder Pflege gibt es noch individuelle Rehabilitationsziele. Dies sind konkrete Vereinbarungen zwischen Rehabilitand und Rehabilitationsteam in Bezug auf den jeweiligen Fall.
Reha-Motivation
Mit Reha-Motivation beschreibt man Bereitschaft und Fähigkeit eines Rehabilitanden, an einer Leistung zur Teilhabe entsprechend mitwirken zu wollen. Um die Rehabilitationsfähigkeit beurteilen zu können, ist diese von Bedeutung.
Teilhabe
Teilhabe bezeichnet, inwieweit eine Person in eine bestimmte Lebenssituation einbezogen ist. Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sind die Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen festgelegt. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Leistungen zur Teilhabe sind zum Beispiel Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation. Liegen Einschränkungen vor, dass ein Mensch in eine Lebenssituation nicht vollends integriert ist, spricht man von "Beeinträchtigung der Teilhabe".
Visitationen
Unter einer Visitation versteht man ein Instrument der externen Qualitätssicherung, mit dem strukturelle und organisationale Gegebenheiten einer Gesundheitseinrichtung von einrichtungsfremden Experten vor Ort geprüft werden können.
Werkstatt für behinderte Menschen
Nach § 136 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist es Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen bzw. sie in den Arbeitsmarkt (wieder)einzugliedern. Das Angebot richtet sich an Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein können. Die Werkstätten für behinderte Menschen sollen eine angemessene berufliche Bildung anbieten, um die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der beschäftigten Menschen wiederherzustellen, zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln und gleichzeitig eine Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen.
Wunsch- und Wahlrecht
Jeder Leistungsberechtigte besitzt nach § 9 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich Auswahl und Durchführung von Leistungen zur Teilhabe. Einem berechtigten Wunsch des Leistungsberechtigten z.B. der Wahl einer bestimmten Rehabilitationsklinik, muss der Rehabilitationsträger (z.B. die Renten, Kranken oder Unfallversicherung) entsprechen. Berechtigt ist ein Wunsch sowohl wenn er sich auf das Leistungsspektrum oder die Qualität der Leistung bezieht, als auch wenn er die persönliche Lebenssituation oder religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse des Leistungsberechtigten berücksichtigt.
Zertifizierung
Die erfolgreiche Prüfung einer Klinik oder Einrichtung durch ein unabhängiges, autorisiertes Institut, bezüglich der Einhaltung und Umsetzung von Qualitätsgrundsätzen nach den Vorgaben einer Norm (z.B. DIN EN ISO 9001:2000), einer Fachgesellschaft (z.B. DEGEMED) oder eigenes eigenen Qualitätsmanagement-Systems bezeichnet man als Zertifizierung. Die Zertifizierung ist in der Regel zeitlich befristet und wird üblicherweise bestätigt durch die Ausstellung eines Zeugnisses bzw. Zertifikats. Die Begriffe Zertifizierung und Zertifizierungs-Audit werden synonym verwendet.
Zertifizierungsstelle
Eine Institution oder Gesellschaft, die autorisiert ist Zertifizierungen durchzuführen, bezeichnet man als Zertifizierungsstelle.
