Direkte Hilfe: Die Reha-Servicestellen

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Auskunft, Beratung und eine kompetente Einschätzung des Hilfebedarfs für die Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen sind von wesentlicher Bedeutung. Darum wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im SGB IX bis Ende 2002 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen eingerichtet, die jedem Rat- und Hilfesuchenden in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe als Anlaufstelle zur Verfügung stehen.

Die Servicestellen sind organisatorisch immer bei einem der Rehabilitationsträger angesiedelt, den gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlichen Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsträgern, den Agenturen für Arbeit, Trägern der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge oder bei den öffentlichen Jugend- oder Sozialhilfeträgern.

Jeder gemeinsamen Servicestelle stehen aauch die Mitarbeiter anderer Rehabilitationsträger für Rückfragen zur Verfügung. Grundsatz ist, dass kein Betroffener an eine andere Stelle verwiesen, sondern in der jeweils ortsansässigen Servicestelle umfassend, qualifiziert und zeitnah beraten wird.

An die Reha-Servicestellen können sich behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen  wenden, um Beratung und Unterstützung zu erhalten. Die Aufgaben der Servicestellen liegen in der Klärung des Rehabilitationsbedarfs, in der Ermittlung des zuständigen Leistungsträgers und der Koordinierung bei der Zuständigkeit mehrerer Rehabilitationsträger. Darüber hinaus setzen sie sich für zeitnahe Entscheidungen ein.

Eine Reha-Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.reha-servicestellen.de.

 

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