Vier Schritte zur Rehabilitation

1. Schritt: Persönliches Engagement

Medizinische Rehabilitation setzt Ihre aktive Mitarbeit voraus. Sie werden bei der Antragstellung Fragen beantworten und persönliche Entscheidungen treffen müssen. Worunter leide ich, weshalb möchte ich eine Rehabilitation beantragen, welche Erwartungen und Wünsche verbinde ich mit der Rehabilitation, wo soll sie stattfinden und wer übernimmt die Kosten?

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, Facharzt oder - falls Sie sich im Krankenhaus befinden - mit dem Klinik-Arzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Er wird mit Ihnen beraten, welche Art der Rehabilitation für Sie medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen.

2. Schritt: Informationen einholen

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Achten Sie besonders darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert, wie z. B. nach DIN ISO EN 9001:2000 und den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) zertifiziert. Eine Klinik finden Sie in der Kliniksuche auf dieser Website oder unter www.rehakliniken.de.

Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Ein Rehabilitationsträger (z. B. der Gesetzlichen Krankenversicherung) ist nicht berechtigt, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung nachzukommen, dass Sie eventuell entstehende Mehrkosten als Differenz zum Pflegesatz einer vom Rehabilitationsträger bevorzugten Einrichtung selber zahlen.Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung.

3. Schritt: Antrag stellen

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Hierzu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes hilfreich. Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Anträge aber auch direkt, d.h. ohne den Umweg über einen niedergelassenen Arzt, bei Ihrer Kasse oder auch der Rentenversicherung einreichen. Seit dem 1.4.2007 muss die Krankenkasse dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl vorschlagen, sofern kein ärztliches Gutachten vorliegt.

Die Antragsvordrucke erhalten Sie von dem zuständigen Kostenträger, wobei die Krankenkassen auch Anträge der Deutschen Rentenversicherung ausgeben und einen Teil davon ausfüllen. Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.

Ist der zuerst angegangene Kostenträger nicht zuständig, leitet dieser den Antrag innerhalb einer kurzen Frist weiter an den nächsten. Findet eine medizinische Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt statt, haben die Kostenträger besondere Antragsverfahren entwickelt zur zügigen Verlegung in eine geeignete Rehabilitations-Klinik.

4. Schritt: Bescheid oder Widerspruch

Nach sozialmedizinischer Begutachtung und versicherungsrechtlicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt - zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl.

 

 

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