Auditleitfaden hilft bei der Verfahrenseinführung
Bereits bei der Einführung des Zertifizierungsverfahrens nach DEGEMED ist eine konsequente Ausrichtung an den Qualitätsgrundsätzen des Verbands sowie eine starke Prozess- und Ergebnisorientierung erforderlich. Der Auditleitfaden (bestehend aus Basisanforderungen und integrierten indikationsspezifischen Modulen), der aktuell in seiner fünften Version (2009) vorliegt, bietet hier wertvolle Hilfestellung.
Seit der Veröffentlichung des Auditleitfadens Version 4.0 der DEGEMED im Januar 2007 hat sich das DEGEMED-Verfahren weiterhin bewährt. Rund zwei Drittel aller zertifizierten Rehabilitationseinrichtungen sind nach ihm zertifiziert.
Im Mittelpunkt der DEGEMED-Zertifizierung steht die Bewertung der Gesamtorganisation. Ziel ist nicht die Beurteilung einzelner Maßnahmen und Leistungen, sondern die Betrachtung und Bewertung der funktionalen Vernetzung der allgemeinen mit den klinikspezifischen Qualitätsmanagement-Anforderungen. Damit werden eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen und eine transparente Darstellung ihrer Leistungen erreicht.
Der DEGEMED Auditleitfaden 5.0 basiert auf der DIN EN ISO 9001:2008 als einer weltweit anerkannten, weitest verbreiteten und bei den Patienten am meisten bekannten Norm mit qualitativ höchsten Anforderungen, außerdem auf der im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erarbeiteten „Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX" vom 1. September 2009. Ferner enthält er gültige Anforderungen von Leistungsträgern (z.B. Dokumentationsbögen für Visitationen der Deutschen Rentenversicherung, Strukturerhebungsbögen, Anforderungen nach § 137d SGB V u.a.).
Zu den Neuerungen der Version 5.0 zählen die Integration
- der Qualitätskriterien der bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erarbeiteten Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2 a SGB IX und
- der in der DIN EN ISO 9001:2008 enthaltenen Konkretisierungen und Erläuterungen.
Zudem wurden unter Einbeziehung von QM-Beauftragten, Auditoren und Zertifizierungsstellen inhaltliche Klarstellungen sowie, zur besseren Handhabbarkeit des Auditleitfadens, u.a. die folgenden formalen Änderungen vorgenommen:
- die Einführung einer zusätzlichen Spalte „Hinweise für die Praxis"
- die Beschränkung der Benennung der zugrunde liegenden Anforderungen auf die Qualitätskriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
- die Markierung wesentlicher neuer Anforderungen (vor allem resultierend aus den Vorgaben der BAR-Kriterien und der Revision der DIN EN ISO 9001)
- die Verwendung geschlossener und offener Fragen je nach Eignung
- die Visualisierung der Schnittstellen zwischen den Kapiteln des Auditleitfaden 5.0 und den Qualitätskriterien der bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erarbeiteten Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2 a SGB IX
- die zusätzliche Zusammenfassung der integrierten indikationsspezifischen Module in einem gesonderten Anhang des Auditleitfadens.
- die Version 5.0 umfasst nicht mehr die „Entwicklung" im Sinne der DIN EN ISO 9001:2008 (Kap. 7.3). Rehabilitationseinrichtungen, die Entwicklung im Sinne der Norm betreiben, müssen die entsprechenden Anforderungen von Kap. 7.3 der DIN EN ISO 9001:2008 zusätzlich erfüllen.
Die besonderen Anforderungen zu den Indikationen „Kardiologie", „Muskuloskelettale Erkrankungen", „Neurologie", „Onkologie" und „Psychosomatik" sollen das DEGEMED-Verfahren ergänzen und indikationsspezifischer gestalten. Die Anforderungen, die die jeweilige Rehabilitationseinrichtung erfüllen muss, bestehen deshalb aus den Forderungen der Basischeckliste und, wenn die Rehabilitationseinrichtung eine der genannten Indikationen vorhält, den jeweiligen indikationsspezifischen Anforderungen.
Anmerkungen zur Struktur
Der Aufbau des Auditleitfadens 5.0 orientiert sich weiterhin an der Struktur der kürzlich revidierten DIN EN ISO 9001: 2008. Das ermöglicht ein paralleles Arbeiten mit beiden Systemen und ist insbesondere für solche Einrichtungen von Interesse, die zusätzlich zur Rehabilitation andere Bereiche in das Qualitätsmanagement integrieren wollen. So können z.B. Einrichtungen mit parallelem Krankenhausbetrieb, Kassenarztpraxis, Medizinischem Versorgungszentrum oder anderen Versorgungsformen ein einheitliches, an der DIN EN ISO 9001:2008 orientiertes Qualitätsmanagementsystem aufbauen und einheitlich zertifizieren lassen. Dies ist sinnvoll für die Integration von Prozessen und für die Versorgung der Patienten, es spart Kosten beim Aufbau des Qualitätsmanagements und bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung. Damit trägt die DEGEMED zur Integration von unterschiedlichen Leistungsbereichen im Gesundheitswesen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei.
Das Zertifizierungsverfahren der DEGEMED eignet sich für alle Rehabilitationseinrichtungen, unabhängig davon, ob es sich um stationäre und/oder ambulant tätige Einrichtungen handelt und steht allen Rehabilitationseinrichtungen offen, gleich, ob sie Mitglied in der DEGEMED sind oder nicht. Falls die zu zertifizierende Klinik keine Mitgliedschaft besitzt oder erwirbt, bedarf es für die Anwendung des Verfahrens der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die DEGEMED.
Downloads
Hier finden Sie den DEGEMED Auditleitfaden 5.0 mit Basisanforderungen und integrierten indikationsspezifischen Modulen (Kardiologie, Muskuloskelettale Erkrankungen, Neurologie, Onkologie, Psychosomatik) Basierend auf der DIN EN ISO 9001:2008 und der im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erarbeiteten Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX
Hier finden Sie den Auditleitfaden 4.0 mit Basisanforderungen und integrierten indikationsspezifischen Modulen (Kardiologie, Neurologie, Onkologie, Muskuloskelettale Erkrankungen, Psychosomatik) zum Herunterladen.
Für die Bereiche Sucht und Abhängigkeitserkrankungen sowie Soziotherapie chronisch Kranker haben die DEGEMED und der Fachverband Sucht (FVS) in enger Kooperation separate Auditleitfäden vorgelegt.
Als Ergänzungszertifikat bietet die DEGEMED seit dem 01.08.2011 hier den Auditleitfaden "Exzellente Patientenschulung 1.0" zum Herunterladen an.
