Externe Qualitätssicherungs-Programme

Nach § 20 des Sozialgesetzbuches IX, der vergleichende Qualitätsanalysen als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement fordert, setzen auch die Leistungsträger von Rehabilitationsmaßnahmen eigene Qualitätssicherungs-Programme ein. Ziel ist eine am Rehabilitanden bzw. Patienten orientierte Qualitätsgewährleistung und -verbesserung der medizinischen Rehabilitation. Zusätzlich sollen Leistungsreserven in den Rehabilitationseinrichtungen erschlossen werden.

Das DEGEMED-Zertifizierungsverfahren bildet eine gute Basis für Rehabilitationskliniken, wenn es um die Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Reha-Leistungsträger geht.

Qualitätssicherungsprogramme für die Rehabilitation:

Deutsche Rentenversicherung
Alle rentenversicherungseigenen Kliniken sowie die von der Deutschen Rentenversicherung federführend belegten Rehabilitationskliniken, -einrichtungen oder Reha-Fachabteilungen - rund 950 Kliniken, Einrichtungen und Abteilungen - nehmen an den Reha-QS-Aktivitäten der Rentenversicherung teil. Aktuell umfasst das QS-System die Elemente

  • Erhebungen zur Strukturqualität der Einrichtungen,
  • Patientenbefragungen zur Zufriedenheit mit der Reha-Maßnahme und dem Reha-Erfolg,
  • Bewertungen des individuellen Rehabilitationsprozesses durch erfahrene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
  • Dokumentation des therapeutischen Leistungsspektrums der Einrichtungen und
  • Vorgaben in Form von Rehabilitations-Leitlinien.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter www.drv-bund.de.

Gesetzliche Krankenkassen
Seit dem Jahr 2000 wurde im Sinne des gesetzlichen Auftrags von Seiten der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene (GKV) ein externes Qualitätssicherungsverfahren entwickelt, welches mittlerweile unter der Bezeichnung "QS-Reha®-Verfahren" bundesweit in der Routine angewandt wird. Das Verfahren basiert auf einer externen, Klinik vergleichenden Überprüfung zentraler Qualitätsdimensionen. Es beinhaltet eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Evaluierung der Rehabilitationseinrichtungen in den Dimensionen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich der Patientenzufriedenheit. Bisher nehmen ca. 240 Einrichtungen mit über 310 Fachabteilungen an dem Verfahren teil.

Mit der Vergabe der europaweit ausgeschriebenen Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V im September 2011 an das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit hat der GKV-Spitzenverband den routinehaften Einsatz des QS-Reha®-Verfahrens nach mehrjähriger Pause wieder aufgenommen. Das BQS-Institut plant dazu in einem ersten Schritt eine umfassende Datenerhebung und -auswertung bei allen stationären Reha-Einrichtungen, die bis 2014 abgeschlossen sein soll. Danach sollen auch ambulanten Einrichtungen (muskoskeletale Erkrankungen, Kardiologie und Abhängigkeitserkrankungen) und die Mutter/Vater-Kind Einrichtungen (§ 111a SGB V) in das QS-Reha®-Verfahren integriert werden.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an den Erhebungen ist umstritten, da zahlreiche Einrichtungen bereits an der externen Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) teilnehmen und zwischen DRV und GKV die Absprache besteht, dass eine Einrichtung immer nur an einem Verfahren teilnehmen muss.

Zahlreiche Einrichtungen haben daher auf die ersten Anschreiben von BQS nicht reagiert. BQS und GKV-Spitzenverband bestehen dagegen darauf, dass alle angeschriebenen Einrichtungen verpflichtet seien, wenigstens die Angaben zu liefern, mit denen ihre Verpflichtung zur Teilnahme beurteilt werden könne. Die entsprechenden Anschreiben finden Sie hier als PDF-Datei zum Herunteladen.

Weitere Informationen zum Verfahren der Gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter www.qs-reha.de.

Software hilft vergleichen

Eva-Reha®
Um rehabilitationsrelevante Daten in einem einheitlichen Format erheben und einrichtungsvergleichend auswerten zu können, hat der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz die Software Eva-Reha® entwickelt. Dabei werden die Daten aller Patienten der teilnehmenden Kliniken und Einrichtungen erfasst, die Ergebnisqualität mittels aner­kannter Assessments abgebildet und die Daten zwischen den Ein­richtungen verglichen und diskutiert.

Eva-Reha® ist einsetzbar in der stationären neurologischen, orthopädischen und geriatrischen Rehabilitation. Versionen für die ambulante kardiologische und neurologische Rehabilitation sind in Vorbereitung. Für den Einsatz in psychiatrischen und psychosomatischen Fachabteilungen und Rehabilitationseinrichtungen wird eine spezifische Version entwickelt, ebenso für die Suchtrehabilitation.

Bei diesem bundesweit einzigartigen System medizinischer Qualitätssicherung kooperieren Leistungserbringen und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK RLP) miteinander.

Weitere Informationen zur Software Eva-Reha® erhalten Sie unter www.mdk-rlp.de

 

 

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