Rehabilitation sichert Leistungsfähigkeit
Für die meisten Menschen in unserer Gesellschaft ist Arbeit die Grundlage für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und einer verlängerten Lebensarbeitszeit wird es immer wichtiger, leistungsfähig zu bleiben. Rehabilitation erhält Menschen aller Generationen gesund und aktiv. Sie verhindert Frühverrentung und Pflegebedürftigkeit, sichert Lebensqualität und Selbstbestimmung.
Rehabilitation ist ökonomisch sinnvoll
Rehabilitation ist eine volkswirtschaftlich sinnvolle Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und wird vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr zu einer ökonomischen Notwendigkeit. Denn rund 80 Prozent aller Rehabilitanden im erwerbsfähigen Alter verbleiben nach einer Rehabilitation im Berufsleben. Die Kosten amortisieren sich oft schon nach wenigen Monaten. Renten- und Sozialleistungen werden durch rechtzeitige Rehabilitation vermieden, Beiträge zur Sozialversicherung weitergezahlt, Betroffenen wird ihr Arbeitsplatz und den Betrieben Know-how gesichert. Die Prinzipien „Reha vor Rente“ und „Reha vor Pflege“ bringen alle Beteiligten in eine win-win-Situation: Der Rehabilitand profitiert, alle Leistungsträger sparen und der Wirtschaft werden wertvolle Arbeitskräfte erhalten.
Rehabilitation rechnet sich für Betriebe
Immer mehr Arbeitgeber erkennen, dass eine Rehabilitation nicht mit einer Kur oder Erholungsmaßnahme gleichgesetzt werden kann. Rehabilitation erhält die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern oder stellt sie wieder her. Damit ist sie ein wichtiges betriebswirtschaftliches Instrument, um Investitionen in die Qualifikation und Ausbildung wertvoller Fachkräfte nachhaltig zu sichern.
Seit 2004 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorzuhalten. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern zu überwinden und chronische Krankheiten zu verhindern. Liegen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Probleme vor (§ 84 Abs. 1 SGB IX) oder sind Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig (Abs. 2), ist der Arbeitgeber verpflichtet, die ggf. innerbetrieblichen Ursachen zu beseitigen und Maßnahmen zum Erhalt des Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses einzuleiten.
Wer als Arbeitgeber hier die Möglichkeiten der Rehabilitation gezielt nutzt, spart Kosten bei der Lohnfortzahlung oder der Beschäftigung von Leiharbeitern und gewinnt so mehr Sicherheit bei der Personalplanung. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit werden verhindert oder erheblich verringert, die Mitarbeiter bleiben als gut motivierte Fachkräfte erhalten.
