Die Organe der Verbandes

Mitgliederversammlung - Vorstand - Beirat - Geschäftsführung

 

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschluss- und Kontrollorgan des Verbandes. Ihr gehören alle Verbandsmitglieder an. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

  • die Wahl des Vorstandes sowie des Vorstandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter
  • die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Beirates
  • die Berufung des Geschäftsführers
    sowie für
  • die Festlegung der Qualitätsgrundsätze
  • die Beschlussfassung über den Haushaltsplan
  • Satzungsänderungen und
  • die Festlegung der Mitgliedsbeiträge.

Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Vorsitzenden der Mitgliederversammlung.

 

Der Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Stellvertreter sowie bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Verbandes. Zudem wird der Verband gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden vertreten. Bei Bedarf kann der Vorstand Arbeitskreise und Kontrollausschüsse einsetzen.

Der Vorstand

 

Der Beirat

Die Aufgaben des Beirates liegen in der beratenden Unterstützung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie in der Förderung der Ziele des Verbandes. Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung für vier Jahre bestellt.

Die Mitglieder des Beirates.

 

Die Geschäftsführung

Der Geschäftsführung obliegt die Erledigung des laufenden Geschäftsbetriebs des Verbandes.

Die Geschäftsführung

 

 

 


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