Krankenkassen bei Reha stärker in der Pflicht

Die DEGEMED begrüßt die Überarbeitung der Reha-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und die damit verbundene Anpassung an das Bundesteilhabegesetz.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens erklärt DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall: „Die Krankenkassen lehnen 18,4% aller Anträge für Vorsorge- und Reha-Leistungen ab. Diese Zahl ist sehr hoch. Die Ablehnungsbescheide werden von den Versicherten oft als unverständlich empfunden. Wir fordern deshalb, dass Ablehnungen immer eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten müssen. Vor einer Ablehnung muss eine MDK-Begutachtung des Versicherten erfolgen.“

Auch ist die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts noch immer nicht gewährleistet. Von manchen Krankenkassen wird das gesetzlich garantierte Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten von dessen Bereitschaft abhängig gemacht, Zuzahlungen zu leisten. „Dieses Verhalten muss beendet werden. Es ist nicht gesetzeskonform und wurde in mehreren Fällen bereits vom Bundesversicherungsamt beanstandet“, so Christof Lawall.

Krankenkassen sind verpflichtet, mit anderen Rehabilitationsträgern koordiniert zusammenzuarbeiten, Bedarfe umfassend zu ermitteln und die Leistungen nahtlos festzustellen und zu erbringen. „Sie sind bei der medizinischen Reha stärker in der Pflicht, im Interesse der Anspruchsberechtigten zu handeln“, so Lawall abschließend.


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