Durch die Corona-Pandemie ist es vielen Einrichtungen in den nächsten Monaten nicht möglich, Audits für (Re-)Zertifizierungen ihrer Einrichtungen in üblichem Rahmen durchzuführen. Im März reagierte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und verlängerte alle aktuell bestehenden Zertifikate des internen Qualitätsmanagements bis zum 31.12.2020. Die Verpflichtung zur Durchführung fristgerechter Audits, der im Rahmen der BAR erarbeiteten Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX, wurde bis Jahresende ausgesetzt.
Die Zertifizierungsverfahren von DEGEMED und FVS/DEGEMED beinhalten jedoch auch noch ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015, sodass neben den Regelungen der BAR auch noch die Regelungen der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS beachtet werden müssen. Darauf hat die DEGEMED reagiert und gemeinsam mit dem Fachverband Sucht eine Regelung mit den für die beiden Verfahren akkreditierten Zertifizierungsstellen vereinbart:
Aufteilung des geplanten Audits in ein Remote-Audit und in ein späteres Vor-Ort-Audit
Das geplante Audit wird in ein Remote-Audit (Audit Teil 1) und in ein späteres Vor-Ort-Audit (Audit Teil 2) aufgeteilt. Der Auditor fordert vorab nötige Unterlagen zur Prüfung an und klärt vorhandene Fragen dann telefonisch oder per Videokonferenz. Der zweite Teil des Audits wird mit der Zertifizierungsgesellschaft innerhalb der unten genannten Fristen (vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Corona-Geschehens) abgestimmt.
Auditverschiebungen
Wenn eine Einrichtung ein reguläres Audit oder die Kombination Remote-Audit/Vor-Ort-Audit vor dem jeweiligen Hintergrund der Auswirkungen der Coronakrise nicht fristgerecht durchführen kann, beantragt diese bei ihrer Zertifizierungsgesellschaft die Verschiebung des Audits. Für die Verschiebungen gelten folgende Fristen (die sowohl den Vorgaben der BAR als auch denen der DAkkS entsprechen):
- Das erste Überwachungsaudit kann höchstens für 6 Monate verschoben werden, muss also spätestens 18 Monate nach Datum der Erstzertifizierung stattfinden
- Nachfolgende Überwachungsaudits müssen spätestens vor Ablauf des laufenden Kalenderjahrs durchgeführt werden
- Rezertifizierungsaudits müssen spätestens 6 Monate nach dem ursprünglichen Zertifikatslaufzeitende durchgeführt werden (ansonsten muss eine aufwändige neue Erstzertifizierung durchgeführt werden!)