Berlin, 18.12.2015. Der Deutsche Bundestag hat gestern die Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Eine ausdrückliche Klarstellung, dass Reha-Leistungen nicht ausgeschrieben werden müssen, fehlt darin. „Der Gesetzgeber ist unserem Vorschlag nicht gefolgt, im Gesetz klar zu regeln, dass Vergaberecht nicht auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im sozialrechtlichen Dreieck anzuwenden ist. Damit haben wir weniger Klarheit und Rechtssicherheit, als möglich gewesen wäre“, bedauert DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall. Die DEGEMED begrüßt dennoch, dass das Thema Ausschreibung von Reha-Leistungen in der politischen Debatte umfassend diskutiert und als Problematik erkannt wurde.
Positiv seien außerdem die vielen Reaktionen und Stellungnahmen zahlreicher Abgeordneter. Dies sei dem umfassenden Engagement von Reha-Kliniken aus der gesamten Bundesrepublik zu verdanken, die Politikerinnen und Politiker überhaupt erst auf dieses Thema aufmerksam gemacht hätten. „Viele Politiker sind auf uns und unsere Mitglieder zugekommen und haben gezeigt, dass sie Ausschreibungen in der Rehabilitation grundsätzlich für falsch halten“, so Lawall.
Die gesetzliche Sozialversicherung wird medizinische Reha-Leistungen in Vertragseinrichtungen voraussichtlich weiterhin in offenen Zulassungssystemen und ohne Ausschreibungen organisieren. „Die Reha-Träger müssen allerdings deutlich machen, dass es ihnen auch in Zukunft gelingt, mit den Leistungsbringern nach transparenten Kriterien Rehabilitation individuell und bedarfsgerecht zu organisieren. Das muss auch im Einklang stehen mit dem Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten“, fordert Lawall.
In Deutschland existieren aktuell etwa 1.000 Reha-Einrichtungen mit etwa 200.000 Beschäftigten. Sie sind zum Teil hochspezialisiert und gewährleisten Versorgungssicherheit und wohnortnahe Versorgung. Für den bedarfsgerechten Erhalt von qualifizierten ambulanten und stationären Reha-Einrichtungen muss die Qualität und individuelle Leistungsfähigkeit dieser Leistungsanbieter weiterhin gewährleistet bleiben. Dies kann nach Überzeugung der DEGEMED nur in offenen Ausschreibungssystemen gelingen.
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