In seiner Sitzung am 29.11.2019 hat der Bundesrat auf Antrag des Landes Baden-Württemberg die Bundesregierung und den Bundestag zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation aufgefordert.
„Die Länderkammer hat in ihrer letzten Sitzung vor der Weihnachtspause einen Antrag der baden-württembergischen Regierung verabschiedet, der ein Meilenstein in der politischen Unterstützung für die Reha in unserem Land ist“, so die Bewertung von Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED.
„Der Antrag greift unsere zentralen Forderungen nach Verbesserungen bei der Finanzierung und dem verbesserten Zugang zu Reha-Leistungen auf. Gleichzeitig flankiert der Beschluss des Bundesrates die anstehenden Beratungen des Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG) und unterstreicht dessen Zielsetzungen“, erläutert Christof Lawall auch die bundespolitische Bedeutung des aktuell beschlossenen Bundesratsantrages.
Im Einzelnen sieht der Antrag vor:
- die Vergütung für Rehabilitationsleistungen durch Aufhebung der Grundlohnsummenbindung zu verbessern,
- den Rechtsanspruch der Rehabilitationskliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich zu verankern,
- die Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Reha-Leistungen zu beteiligen,
- den Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung zu verbessern und
- stationäre und ambulante Reha-Einrichtungen bei Apothekenversorgungsverträgen gleichzustellen.
Zum Hintergrund: Der Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg geht unter anderem auf die Initiative der DEGEMED zurück. Das Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg hatte im Januar 2019 erstmals einen Arbeitskreis Medizinische Rehabilitation einberufen. Aus diesem Arbeitskreis gingen zentrale Impulse für den Antrag der Landesregierung hervor.
Beschluss des Bundesrates Drs. 540/19
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