Bundesregierung positioniert sich zur Pflegesituation in der Rehabilitation

Stellungnahme aus Sicht der DEGEMED mehr als enttäuschend

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sich in seiner heute veröffentlichten Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Pflegesituation in der Rehabilitation und zu weiteren wichtigen Fragestellungen zur medizinischen Rehabilitation positioniert. Die Veröffentlichung der Antwort fällt zeitlich zusammen mit den abschließenden Beratungen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Das PpSG soll ab 2019 die Situation von Pflegekräften in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen verbessern, verzichtet aber bewusst auf Maßnahmen für die Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen. Die DEGEMED und andere Verbände haben das in dieser Woche massiv kritisiert.

Das BMG betont die Bedeutung der medizinischen Rehabilitation bei der Umsetzung des Zieles „Reha vor Pflege“. Neben den gesundheitlichen Vorteilen für die betroffenen Personen entstünden auch finanzielle und volkswirtschaftliche Vorteile. Die Nichtberücksichtigung der Reha-Einrichtungen im PpSG liege vor allem an ihrer unterschiedlichen Finanzierungsstruktur im Vergleich zu Krankenhäusern. Aus Sicht des BMG bestehen aber für Reha-Einrichtungen „insbesondere durch angemessene Vergütungsverträge mit dem Ziel einer besseren Bezahlung Gestaltungsspielräume“. Um angemessene Vergütungen durchzusetzen, verweist das BMG auf die gesetzlich vorgesehenen Schiedsstellenverfahren.

Die Stellungnahme der Bundesregierung ist aus Sicht der DEGEMED mehr als enttäuschend. Die Ungleichbehandlung der Pflegekräfte in den Reha-Einrichtungen verschärft den Wettbewerb um Fachkräfte und verschlechtert die Position der gesamten Reha-Branche. Die DEGEMED wird sich weiterhin für die wirkungsgleiche Übertragung der Instrumente des PpSG auf die medizinische Rehabilitation noch in dieser Legislaturperiode sowie für die Stärkung der Rechte der Leistungserbringer einsetzen.


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