Wenn das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG in dieser Woche nicht wie geplant beschlossen wird, muss das Gesetz in zwei Gesetzesvorhaben aufgeteilt werden. Die Regelungen für die Reha-Branche sind wichtig und im Grundsatz unumstritten. Die Verabschiedung wird aber von Diskussionen zur Intensivpflege aufgehalten.

Bereits seit September 2019 liegt der erste Entwurf für das GKV-IPReG vor. Am 02. Juli 2020 soll das Gesetz endlich den Bundestag passieren, aber wieder liegen Ein-wände gegen die geplanten Regelungen zur Intensivpflege vor. Diesmal in Form ei-nes Änderungsantrages der Oppositionsparteien von FDP, Bündnis 90/ Die Grünen und den Linken, mit dem Ziel, das Gesetz zu stoppen.

Die Reha-Kliniken brauchen die Änderungen aber dringend, weil die geplante Aufhe-bung der Grundlohnsummenbindung Voraussetzung ist, um leistungsgerechte Ver-gütungen zu erhalten und letztlich auch, um tarifgerechte Gehälter bezahlen zu kön-nen. Daneben ist es wichtig, die Verbesserungen für den Zugang zu Reha-Leistungen in Kraft treten zu lassen und das Wunsch- und Wahlrecht zu stärken.

„Betroffen von den Regelungen sind Patienten im Geltungsbereich des SGB V, also alte und zum Teil gebrechliche Menschen, die dringend schnelleren Zugang zu Reha-Leistungen benötigen, um durch Reha vor Pflege die Eigenständigkeit möglichst langfristig zu erhalten. Wenn der Regelungsteil zur Intensivpflege nicht konsensfähig ist, muss das Gesetz entkoppelt werden, damit die Regelungen für die Reha-Kliniken jetzt beschlossen werden können,“ so die klare Forderung von Christof Lawall, Ge-schäftsführer der DEGEMED.

Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und The-men vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.


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