Die DEGEMED positioniert sich in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) eindeutig gegen die europaweite Ausschreibung von Reha-Leistungen. Der Gesetzentwurf regelt die Vorschriften zur Vergabe durch öffentliche Auftraggeber im Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB) neu und setzt damit mehrere EU-Richtlinien aus dem Jahr 2014 um.

„Zulassungssysteme im Bereich der Rehabilitation funktionieren im so genannten sozialrechtlichen Dreieck zwischen Reha-Träger, Leistungsanbieter und Leistungsberechtigten. Sie brauchen keine Ausschreibung“, so DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall, „Das ergebe sich bereits aus den EU-Richtlinien selbst. Das müsse das neue Gesetz in seiner Begründung ebenfalls klarstellen.“

Nach Ansicht der DEGEMED bietet das aktuelle Gesetzgebungsverfahren außerdem eine gute Gelegenheit, die Position der Leistungserbringer im SGB IX deutlich zu stärken. Die DEGEMED schlägt dazu die Verankerung eines Zulassungsanspruchs für Leistungserbringer sowie Rahmenverträge im Verhältnis von Reha-Trägern und Leistungserbringern vor.

Pressemitteilung (PDF)

Stellungnahme (PDF)