Konsens unter den anwesenden Verbänden bestand in der insgesamt positiven Bewertung des Gesetzentwurfes für die Rehabilitation im Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen. Unstrittig ist aber auch, dass an zentralen Regelungsvorschlägen nachgesteuert werden muss.

Aus Sicht der DEGEMED sind dies im Wesentlichen:

  1. Rahmenverträge statt Rahmenempfehlungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass verbindliche Rahmenempfehlungen bei Versorgungs- und Vergütungsverträgen mehr Transparenz und Rechtsverbindlichkeit herstellen sollen. Wirklich rechtsverbindlich aber sind nur echte Rahmenverträge.
  2. Gleichstellung der Zugänge für alle Indikationen. Vorgesehen ist, dass Krankenkassen vertragsärztlich verordnete geriatrische Rehabilitationen nicht mehr ablehnen können. Dieser Regelungsvorschlag ist richtig, muss aber für alle Indikationen gelten.
  3. Ausweitung der Berichtspflicht. Es wird eine Berichtspflicht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung über Erfahrungen und Bearbeitungspraxis in der geriatrischen Rehabilitation gegenüber dem Deutschen Bundestag eingeführt. Dieser Bericht sollte dringend auf alle Indikationen ausgedehnt werden und den Fachverbänden der Rehabilitation zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dieser Bericht kann für den Gesetzgeber ein wichtiges Instrument sein, um zukünftigen Regelungsbedarf schnell und zuverlässig zu erkennen.

„Wir haben die Positionen unserer Mitgliedskliniken gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium erfolgreich vertreten“, so Christof Lawall im Fazit nach der Anhörung. „Wir werden uns auch im parlamentarischen Verfahren für bessere Zugänge der Leistungsberechtigten, mehr Transparenz bei den Verträgen und eine Verbesserung der Vergütung einsetzen“, verspricht Lawall.

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