Die DIOCert GmbH (DIOCert) stellt ihre Tätigkeit als Zertifzierungsgesellschaft im Bereich der medizinischen Rehabilitation zum 15.11.2020 ein.
Zahlreiche Rehabilitationseinrichtungen nutzen das interne Qualitätsmanagement nach DEGEMED bzw. DEGEMED/Fachverband Sucht und lassen sich von der DIOCert zertifizieren. Die DIOCert hat als potentiellen Nachfolger den TÜV Hessen vorgeschlagen. Nach eingehender Prüfung und Gesprächen mit den Verantwortlichen der DIOCert und dem TÜV Hessen haben die DEGEMED und der Fachverband Sucht (FVS) entschieden, diesen Vorschlag anzunehmen und einen neuen Kooperationsvertrag mit dem TÜV Hessen geschlossen.
Diese Kooperation und die damit verbundene Zulassung des TÜV Hessen für die Verfahren nach DEGEMED und DEGEMED/FVS sind vorerst für ein Jahr befristet. Die DIOCert hat mit dem TÜV Hessen bereits Konditionen für einen nahtlosen Übergang besprochen.
Die DEGEMED hat vor mehr als 20 Jahren gemeinsam mit dem FVS ein rehabilitationsspezifisches Zertifizierungsverfahren entwickelt, welches für stationäre und ambulante Einrichtungen geeignet ist. Mit mehr als 300 Anwendern ist die DEGEMED Marktführer bei der Zertifizierung von Rehabilitationseinrichtungen. Die DEGEMED und der FVS haben bisher mit drei Zertifzierern einen entsprechenden Kooperationsvertrag geschlossen. Dies sind – neben der DIOCert – die LGA InterCert (die zum TÜV Rheinland gehört) und EQ ZERT.
Spätestens ab dem 15.11.2020 können Rehabilitationseinrichtungen den TÜV Hessen als drittes Zertifizierungsunternehmen mit der Durchführung der Audits zu beauftragen. Die DIOCert hat sich bereits in der vergangenen Woche mit einer Mitteilung an die Rehabilitationseinrichtungen gewandt, die sie bislang auditiert hat, und darin über die näheren Umstände des beabsichtigten Übergangs informiert. Der TÜV Hessen hat außerdem zugesagt, allen bisherigen Auditoren der DIOCert die Übernahme und die künftige Zusammenarbeit mit dem TÜV Hessen anzubieten. Dadurch stellen DIOCert und TÜV Hessen die Kontinuität in der Betreuung der Rehabilitationseinrichtungen und den Wissenstransfer sicher. Alle Beteiligten sind an einem reibungslosen Wechsel interessiert.
Rehabilitationseinrichtungen, die künftig mit dem TÜV Hessen zusammenarbeiten möchten, müssen im Hinblick auf die Gültigkeit der Zertifikate folgendes beachten:
Die bestehenden Zertifikate müssen – sofern die jeweilige Reha-Einrichtung mit dem TÜV Hessen eine vertragliche Beziehung eingeht – umgeschrieben werden und in diesem Falle vom TÜV Hessen neu ausgestellt werden. Das gleiche gilt, wenn sich die Rehabilitationseinrichtung für eine andere von DEGEMED und FVS zugelassene Zertifzierungsgesellschaft entscheidet. Diese ausgetauschten Zertifikate werden vom TÜV Hessen den Einrichtungen zugeleitet. DEGEMED und FVS werden als Herausgebende Stellen diese neu ausgestellten Zertifikate dann an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) weiterleiten.
Für weitere Informationen zum bevorstehenden Wechsel stehen den Rehabilitationseinrichtungen die bisherigen Ansprechpartner der DIOCert zur Verfügung.