Pressemitteilung

Durchbruch beim Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung

Berlin, 24.06.2026

Die Alterssicherungskommission empfiehlt ein Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung, das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert.

Am 22.06.2026 legte die Alterssicherungskommission der Bundesregierung Empfehlungen zur Stabilisierung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Dies soll unter anderem durch die Erwerbssicherung möglichst vieler Beschäftigter bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geschehen.

Empfehlung: Bedarfsgerechte Ausrichtung des Reha-Budgets
Damit Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreichen können, sollen Leistungen zur Prävention und Rehabilitation stärker als bisher im Interesse der Beschäftigungssicherung eingesetzt werden. Da dies zu einem Anstieg des Bedarfs an Präventions- und Rehabilitationsleistungen führen kann, empfiehlt die Alterssicherungskommission in ihrer 12. Empfehlung, das Reha-Budget am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten.

Folgt die Bundesregierung dieser Empfehlung, würde dies einen grundlegenden Wandel bei der Finanzierung von Rehabilitationsleistungen bedeuten. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) setzt sich seit Jahren für eine Flexibilisierung des Reha-Budgets der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein. Die aktuelle Empfehlung der Alterssicherungskommission greift diese Forderung auf und erkennt die zentrale Bedeutung von Prävention und Rehabilitation für die Erwerbssicherung an.

Aktuelles Budget ungeeignet
Bislang unterliegt das Reha-Budget der DRV einer gesetzlichen Begrenzung. Aus diesem Budget werden sowohl Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch Leistungen zur Prävention finanziert. Die bestehende Deckelung führt dazu, dass zusätzliche Leistungen in einem Bereich nur zulasten anderer Teilhabeleistungen erbracht werden können.

Hinzu kommt ein Sanktionsmechanismus bei Budgetüberschreitungen: Wird das Budget überschritten, wird der entsprechende Betrag zwei Jahre später von den verfügbaren Mitteln abgezogen. Nachdem die Deutsche Rentenversicherung das Reha-Budget im Jahr 2025 erstmals überschritten hat, drohen für das Jahr 2027 Kürzungen, sofern der Gesetzgeber keine Anpassungen vornimmt.

Die Empfehlung der Alterssicherungskommission eröffnet nun die Perspektive, die Finanzierung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen stärker an den tatsächlichen Bedarfen der Versicherten auszurichten und damit die Voraussetzungen für eine nachhaltige Erwerbssicherung zu verbessern.

Foto: AdobeStock/Achim Wagner

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