Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) begrüßt, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt und in Kürze den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes veröffentlichen wird.

„Wir als DEGEMED befürworten sehr, dass mit dem neuen Teilhabgesetz die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland verbessert werden sollen. Dafür müssen aber auch Zugangsbarrieren zur medizinischen Rehabilitation dringend abgebaut werden. Zudem brauchen wir ein offenes und diskriminierungsfreies Zulassungssystem für alle Rehabilitationseinrichtungen“, so Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED.

Das Bundesteilhabgesetz wird eine umfassende Neuregelung des SGB IX vornehmen. Die DEGEMED schlägt vor, diese Möglichkeit zu nutzen, um die Ausgestaltung des Leistungsrechts im Sinne des Erhalts Reha-Strukturen in einem offenen Zulassungssystem rechtssicher zu regeln. Hierfür sollte eine Ergänzung des § 21 SGB IX vorgenommen werden, die den Marktzugang in einem offenen Zulassungssystem für alle Leistungsanbieter in der Rehabilitation offen, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet.

Noch immer sind die praktischen Hürden für eine Inanspruchnahme einer medizinischen Rehabilitation in Deutschland sehr hoch. Ärzte sehen sich mit komplizierten Antragsverfahren, Patienten mit Ablehnungsbescheiden der Krankenkassen konfrontiert. Insbesondere Migranten und Menschen mit Beeinträchtigungen sind in diesem System benachteiligt. Das verhindert nicht nur eine bedarfsgerechte Versorgung, sondern erzeugt auch hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem.

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