Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) kritisiert anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz. Vor allem die Änderungen SGB IX – dem Rahmenrecht der Rehabilitation und Teilhabe – gehen nach Ansicht der DEGEMED nicht weit genug.

„Das aktuelle Gesetz erfüllt leider nicht vollständig unsere Erwartungen“, bedauert die DEGEMED-Vorsitzende Dr. Constanze Schaal. „Die Chance, die Rechte der Leistungserbringer im Reha-Bereich zu stärken und für mehr Transparenz und Verbindlichkeit in den Leistungsbeziehungen zu sorgen, wurde verpasst“, so Schaal weiter. Das Gesetz bleibe zudem hinter vielen berechtigten Erwartungen der Behinderten- und Sozialverbände zurück.

„Zu begrüßen sind aus unserer Sicht die mit dem Gesetz angestrebte Verbesserung und Beschleunigung der trägerübergreifenden Zusammenarbeit“, ergänzt DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall. Die DEGEMED wird sich weiterhin für einen barrierefreien Zugang zu Reha-Leistungen und eine Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Pressemitteilung (PDF)