Pressemitteilung

Erste Lesung BStabG – Kritik an Folgen für Reha und Vorsorge

Berlin, 12.06.2026

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Juni 2026 in erster Lesung das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beraten. Der Gesetzentwurf sieht eine Begrenzung der Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor, die auch Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen betrifft.

Die DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. bewertet die geplanten Regelungen kritisch und bekräftigt ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form.

Reha- und Vorsorge-Leistungen unter zunehmendem Kostendruck

Kern des Gesetzentwurfs ist eine stärkere Begrenzung von Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen. Diese sollen künftig eng an die Entwicklung der Grundlohnsumme gekoppelt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist zusätzlich eine Deckelung unterhalb der Grundlohnrate vorgesehen.

Darüber hinaus ist geplant, Tarifsteigerungen nicht mehr zu refinanzieren. Aus Sicht der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen würde dies zu einer strukturellen finanziellen Schlechterstellung führen und die wirtschaftliche Stabilität vieler Einrichtungen gefährden.

Die DEGEMED warnt insbesondere vor zusätzlichen Belastungen im Kontext des anhaltenden Fachkräftemangels, da eingeschränkte Refinanzierungsmöglichkeiten die Entwicklung wettbewerbsfähiger Gehaltsstrukturen erheblich erschweren würden.

Gemeinsame Position der Fachverbände

Gemeinsam mit dem Bundesverband Geriatrie e.V., dem Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e.V., dem Bundesverband Suchthilfe e.V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation e. V. hat sich die DEGEMED in einer Stellungnahme an die Politik gewandt.

Die Verbände fordern, den Start der geplanten Ausgabenbegrenzung zu verschieben, bis die Versorgungsverträge der Reha-Einrichtungen an die Rahmenempfehlungen Rehabilitation (RE-REHA) angepasst und neue Vergütungsregelungen auf dieser Grundlage vereinbart wurden.

Eine zu frühe Einführung der Ausgabenbremse würde aus Sicht der Verbände die Umsetzung notwendiger Struktur- und Qualitätsanforderungen erschweren und die Versorgungssicherheit gefährden.

Parlamentarisches Verfahren läuft

Der Gesetzentwurf wird nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag beraten.

Die DEGEMED wird sich weiterhin aktiv in das Verfahren einbringen, um die Interessen der Reha- und Vorsorge-Einrichtungen gegenüber Politik und relevanten Akteurinnen und Akteuren zu vertreten.

Foto: AdobeStock/czamfir

Kontakt:

Josephine Wegner
Referentin Verbandskommunikation

Tel.: 030 / 28 44 96-71

j.wegner@degemed.de