DEGEMED fordert: Keine Ausschreibung von Reha-Leistungen!
Am Freitag wird der Deutsche Bundestag über umfassende Neuregelungen des Vergaberechts beraten. Grundlage hierfür ist ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf, der die wesentlichen Regelungen der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umsetzen soll. Das Gesetz hat auch massive Auswirkungen auf die Reha-Infrastruktur in Deutschland.
Bisher organisiert die gesetzliche Sozialversicherung medizinische Reha-Leistungen in Vertragseinrichtungen in offenen Zulassungssystemen und ohne Ausschreibung. Diese Praxis hat sich prinzipiell bewährt. Um das nicht zu verändern, muss der Gesetzentwurf in seiner Begründung konkreter gefasst und deutlich gemacht werden, dass Reha-Leistungen wie bisher nicht ausgeschrieben werden müssen. Ein entsprechender Passus fehlt jedoch bisher.
„Zulassungssysteme im Bereich der Rehabilitation funktionieren im so genannten sozialrechtlichen Dreieck zwischen Reha-Trägern, Leistungsanbietern und Leistungsberechtigten. Sie brauchen keine Ausschreibung“, so DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall. Das ergebe sich bereits aus den EU-Richtlinien selbst.
Die Einführung von Ausschreibungen hätte massive Auswirkungen auf die in Deutschland entwickelte Infrastruktur an ambulanten und stationären Reha-Einrichtungen. In Deutschland existieren aktuell etwa 1.000 Einrichtungen mit etwa 200.000 Beschäftigten. Sie sind zum Teil hochspezialisiert und gewährleisten Versorgungssicherheit und wohnortnahe Versorgung. Viele dieser Einrichtungen wären durch Ausschreibungen wahrscheinlich in ihrer Existenz bedroht. Die Reha-Träger, insbesondere die DRV vertritt ebenfalls diese Position.
Die DEGEMED wird am 12. November 2015 bei einem Parlamentarischen Abend die Abgeordneten über mögliche Auswirkungen der Modernisierung des Vergaberechts auf die Reha-Infrastruktur informieren.
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