Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat in einer so genannten Verbindlichen Entscheidung ihres Bundesvorstands Grundsätze für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation festgelegt. Diese Grundsätze regeln den Marktzugang von Reha-Einrichtungen durch ein so genanntes offenes Zulassungssystem und die Auswahl von zugelassenen Reha-Einrichtungen für einzelne Rehabilitanden. Neu ist, dass künftig jede geeignete Reha-Einrichtung mit jedem Träger der DRV unabhängig von einer Bedarfsprüfung einen Belegungsvertrag abschließen kann. Neu ist auch die Einrichtungsauswahl für Rehabilitanden aufgrund einheitlicher Kriterien.
Diese Grundsätze und Kriterien gelten verbindlich für alle Träger der DRV. Die Entscheidung wurde bereits im März 2017 getroffen aber erst jetzt veröffentlicht. Sie tritt damit auch erst jetzt in Kraft. Die konkrete Umsetzung der Belegungssteuerung auf der Basis einheitlicher Kriterien wird aber nach Aussage der DRV Bund zunächst nur von einzelnen Trägern der DRV und nur in bestimmten Indikationen pilotiert. Als Beginn der Pilotphase wurde der Anfang des Jahres 2018 mitgeteilt.