Mit dem Flexirentengesetz der Bundesregierung soll die Prävention und Rehabilitation von Arbeitnehmern deutlich ausgebaut werden. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf diesen Schritt. Viele der von der DEGEMED seit Jahren geforderten Verbesserungen werden nun umgesetzt.

„Das Flexirentengesetz setzt ein deutliches Signal für die Stärkung der Prävention und Rehabilitation“, erklärt Dr. Constanze Schaal, Vorstandsvorsitzende der DEGEMED. „Aber viele Unternehmen verfügen heute noch nicht über eine echte Präventionskultur. Wir brauchen daher eine abholende Präventionsstrategie, die auf die Beschäftigten und die Unternehmen zugeht“, fordert Dr. Schaal.

Kinder- und Jugendrehabilitation sei nun auch ambulant möglich, Nachsorge werde ausgeweitet. „Das sind echte Verbesserungen, die tatsächlich bei den Betroffenen ankommen. Wir als DEGEMED begrüßen diese Schritte ausdrücklich“, so Dr. Schaal.

„Damit wir Prävention, Kinder- und Jugendreha und Nachsorge künftig bedarfsgerecht organisieren können, müssen wir außerdem an das Reha-Budget der Rentenversicherung ran“, mahnt Dr. Schaal. Die Demografiekomponente, die der Gesetzgeber vor wenigen Jahren eingeführt habe, wirke ab 2018 als Bremse und müsse dringend geändert werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) ist Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation und vertritt in ganz Deutschland indikationsübergreifend die Interessen stationärer und ambulanter Reha-Einrichtungen in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft.

Stellungnahme der DEGEMED zum Flexirentengesetz (PDF)

Pressemitteilung (PDF)