Vor zwei Jahren begannen die ersten Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Verbänden der Leistungserbringer, darunter die DEGEMED, über einen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in stationären Reha-Einrichtungen. Seit Jahresbeginn lagen diese Verhandlungen auf Eis, da die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gegen den analogen Rahmenvertrag für die Krankenhäuser geklagt hatte. Inzwischen haben sich dessen Parteien (GKV-SV, KBV, DKG) in einem Vergleich verständigt, der Rahmenvertrag für Krankenhäuser tritt daher zum 01.10.2017 in Kraft. Die Parteien des Rahmenvertrages für Reha-Einrichtungen (GKV-SV, KBV, DEGEMED und andere Leistungserbringerverbände) haben daraufhin in zwei Sondierungstreffen seit August ihre strittigen Punkte erörtert und über Konsensmöglichkeiten verhandelt. In folgenden Punkten zeichnen sich Kompromisse ab:
- Einführung einer Betriebsstättennummer für Reha-Einrichtungen
- Nutzung einer lebenslangen Arztnummer
- Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Verordnungen durch Reha-Einrichtungen
- Einheitlicher Entlassungsbericht auch für Rehabilitanden der GKV
Umstritten bleibt weiterhin, ob der Rahmenvertrag eine Klausel enthalten soll, die deutlich macht, dass der entstehende Mehraufwand in den Vergütungsgesprächen zwischen Einrichtungen und Krankenkassen thematisiert werden kann. Die DEGEMED und die anderen Leistungserbringerverbände fordern diese Klausel, der GKV-SV lehnt sie ab. Mit diesem Dissens wird die Beratung im Plenum aller Verbände voraussichtlich im November fortgesetzt.