DEGEMED begrüßt Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Der Entwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz zielt auf eine deutliche Verbesserung der Qualität in diesen Leistungsbereichen. „Der intensive Preiswettbewerb in den letzten Jahren hat sich nicht ausgezahlt. Er ging deutlich zu Lasten der Patienten. Gut, dass der Gesetzgeber nun reagiert“, so die Einschätzung von DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) sieht in dem Gesetzentwurf positive Impulse auch für den Bereich der medizinischen Rehabilitation. „Die Ausgangslage ist vergleichbar. Die Krankenkassen haben in beiden Bereichen seit langem ihre Beschaffungspolitik fast ausschließlich am Preis ausgerichtet. Künftig soll bei den Hilfsmitteln die Qualität aber eine wesentliche Rolle spielen. Damit besteht die Chance, die Versorgung deutlich zu verbessern. Das wollen wir auch in der Reha erreichen“, fordert Lawall.

Richtig sei auch das Erproben von sogenannten „Blankoverordnungen“ bei Heilmitteln. „Wir brauchen einfache und unbürokratische Zugangswege, die der Logik der Leistungsberechtigten folgen und nicht irgendwelchen Antragsformularen. Wir wissen es doch längst: Schlechte Versorgungsqualität und hohe Zugangshürden verursachen hohe Folgekosten. Wir als DEGEMED begrüßen daher den Gesetzentwurf ausdrücklich“, so Lawall.

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) ist Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation und vertritt in ganz Deutschland indikationsübergreifend die Interessen stationärer und ambulanter Reha-Einrichtungen in öffentlicher, frei-gemeinnütziger und privater Trägerschaft.

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