Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) greift das etablierte System der Zertifizierung in der Rehabilitation an.
Stationäre Rehabilitationseinrichtungen müssen ein anerkanntes rehabilitationsspezifisches Qualitätsmanagement eingeführt haben, um von den gesetzlichen Rehabilitationsträgern belegt werden zu können. Das jeweilige QM-Verfahren wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen regelmäßig durch Audits geprüft und gegenüber der BAR durch ein gültiges Zertifikat nachgewiesen.
Seit Sommer 2020 wird dieses etablierte System von der DAkkS angegriffen. Die DAkkS begründet diesen Angriff mit der Auffassung, die Zertifizierungsstellen seien nicht autorisiert, Verfahren zu zertifizieren, die nicht von der DAkkS akkreditiert seien. Die DAkkS bestreitet die Berechtigung der Zertifzierer, Qualitätsmanagementverfahren in Reha-Einrichtungen nach § 37 SGB IX zu prüfen, solange die Zertifzierer dafür nicht von der DAkkS ausdrücklich zugelassen (akkreditiert) sind. Sie hatte daher im Sommer die Zertifzierungsunternehmen zur Erstakkreditierung bzw. zur Erweiterung ihrer bestehenden Akkreditierung aufgefordert.
Nach aktueller Einschätzung entbehren die Forderungen jeglicher gesetzlichen Grundlage. Dieses Vorgehen verstößt nach Auffassung der DEGEMED und der anderen Herausgeber von reha-spezifischen Qualitätsmanagementverfahren gegen die geltenden rechtlichen Regelungen im SGB IX und in der Vereinbarung der gesetzlichen Rehabilitationsträger aus dem Jahr 2009. Die DEGEMED hatte sich daher auch im Namen der meisten anderen Herausgeber an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gewandt und eine aufsichtsrechtliche Intervention gegenüber der DAkkS verlangt.
In einem Gespräch am 02.10.2020 haben sich BMAS, DAkkS und BAR unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit auf ein Moratorium und die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur möglichst einvernehmlichen Klärung der strittigen Rechtsfragen verständigt. Bis zum 30.04.2021 soll die Arbeitsgruppe Ergebnisse vorlegen.
Bis dahin gilt für die DAkkS ein Moratorium. Das bedeutet, sie muss darauf verzichten, die Zertifizierer weiter zur Erweiterung der Akkreditierung anzuhalten. Das bisherige Vorgehen der DAkkS gegenüber den Zertifizierern ist damit vorläufig gestoppt. Dieser Stopp entspricht der Forderung der Herausgebenden Stellen, die die DEGEMED in den vergangenen Wochen in mehreren Anschreiben an das BMAS formuliert hat.
Die DEGEMED hat sich mit weiteren Herausgebenden Stellen zusammengeschlossen, um gegen die Forderungen der DAkkS vorzugehen und das Interesse der Reha-Einrichtungen zu vertreten.