DEGEMED fordert mehr Transparenz und Präzision

Am Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz­entwurf sieht die Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheits­wesen vor.

Die DEGEMED hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt und spricht sich darin für mehr Transparenz und Präzision bei der Aus­gestaltung der strafrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung korruptiven Verhaltens aus. „Für die Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation muss klar erkenn­bar sein, wann Korruption vorliegt und wann nicht“, betont DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall.

Weiter kritisiert die DEGEMED, dass sozialrechtlich erlaubte und versorgungspolitisch sinnvolle Kooperationen, wie sie in den Reha-Kliniken seit langem erfolgreich praktiziert werden, im Gesetzestext nicht ausreichend geschützt sind. „Hier besteht aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf“, erklärt Lawall.

Kritik übt die DEGEMED zudem an der Antragsberechtigung, die bisher die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ausklammert. „All jenen Leistungserbringern, die unmittelbar von der Straftat eines Wettbewerbers betroffen sind, sollte es auch möglich sein, einen Strafantrag zu stellen“, stellt Lawall fest.

Die vollständige Stellungnahme der DEGEMED zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.