Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) ist vom Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz enttäuscht. Vor allem die Änderungen am SGB IX – dem Rahmenrecht der Rehabilitation und Teilhabe – gehen nach Ansicht der DEGEMED nicht weit genug.
„Im vergangenen Jahr hat die Bundesministerin Andrea Nahles noch eine umfassende Reform der Eingliederungshilfe versprochen und eine Kernsanierung des SGB IX in Aussicht gestellt. Davon ist sehr wenig übrig geblieben“, bedauert die DEGEMED-Vorsitzende, Dr. Constanze Schaal, bei der Veröffentlichung der Stellungnahme der DEGEMED zum Referentenentwurf am 18.05. in Berlin. „Wir fordern mehr Entschlossenheit anstelle einer Reformsimulation“, so Schaal weiter. Das Gesetz bleibe hinter vielen berechtigten Erwartungen der Behindertenverbände zurück. Ebenso werde zu wenig unternommen, um den Reformstau beim Miteinander von Reha-Trägern und Leistungsanbietern aufzulösen.
„15 Jahre nach dem Inkrafttreten des SGB IX ist die Zeit reif für mehr Offenheit und Transparenz. Der Zugang zu Reha-Leistungen, aber auch der Marktzugang von Leistungsanbietern muss rechtssicher und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Das werden wir in der Anhörung bei der Bundesregierung auch vortragen“, kündigt DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall an. Die DEGEMED setzt sich in ihrer Stellungnahme außerdem für eine Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts und für eine feste Reha-Quote der Krankenkassen in Höhe von zwei Prozent der Gesamtausgaben ein.
Die Stellungnahme finden Sie hier als Download (PDF).