Positionierung der DEGEMED zum Änderungsantrag Nr. 11 der CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktion zum „Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG“ zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 16.11.2020.

Die Bundesregierung plant Verbesserungen beim Ausgleich für pandemiebedingte Einnahmedefizite der Reha-Einrichtungen im Geltungsbereich des SGB V.

Der Regelungsvorschlag wird als fachfremder Änderungsantrag an den „Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG“ angehängt und kann so zügig beschlossen werden.

Rückwirkend ab 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 können Reha-Einrichtungen auf dem Weg der Vergütungssatzverhandlungen mit Krankenkassen pandemiebedingte Einnahmedefizite geltend machen. D.h., dass die gegenwärtig bestehenden Vergütungssatzvereinbarungen auf Grund der pandemiebedingten Herausforderungen nachverhandelt werden können.

Für diese Vergütungssatzanpassungen können sowohl die Mehrkosten geltend gemacht werden, die den Einrichtungen in Folge der Hygieneauflagen in Form von zusätzlichen Sach- und Personalkosten entstehen, als auch die Einnahmeausfälle durch Belegungsrückgänge, die in Folge der Pandemie entstehen. Die Verbesserungen gelten für ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2021.

Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass der Corona-Zuschlag der gesetzlichen Krankenversicherung von dieser Regelung abgelöst wird.

Für die DEGEMED ist das ein wichtiger Durchbruch, um die Leistungsfähigkeit der Reha-Einrichtungen unter Pandemiebedingungen zu sichern. Gemeinsam mit der AG MedReha hat die DEGEMED genau diese zwei Punkte gefordert: Verbesserung des Corona-Zuschlags und Fortsetzung der Ausgleichszahlungen für Belegungsausfälle.

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Referentin Politik

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