Entlassmanagement für GKV-Rehabilitanden

DEGEMED begrüßt Eröffnung des Schiedsamtsverfahrens

Versicherte, die eine von ihrer Krankenkasse genehmigte stationäre Rehabilitation antreten, haben Anspruch auf ein Entlassmanagement. Die Verhandlungen einer entsprechenden Rahmenvereinbarung sind jedoch gescheitert. Die beteiligten Verbände der Leistungserbringer, zu denen die DEGEMED gehört, haben deshalb gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband das Bundesschiedsamt angerufen.

„Wir begrüßen den Gang vor das Bundesschiedsamt und versprechen uns von diesem Schritt zeitnahe Planungssicherheit für Einrichtungen und Patienten der medizinischen Rehabilitation“, erklärt DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall.
Die rechtlichen Grundlagen für das Entlassmanagement sind bereits im Sommer 2015 mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt worden. Die Details sollten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der maßgeblichen Verbände auf Bundesebene in einem Rahmenvertrag regeln.

Im Dezember vergangenen Jahres hatten die beteiligten Verbände die mehr als zwei Jahre andauernden Verhandlungen für gescheitert erklärt. Grund war der Widerstand der Krankenkassen gegen eine Vergütung des Mehraufwands, der den Reha-Einrichtungen durch das Entlassmanagement entsteht. „Zusätzliche Leistungen müssen auch bezahlt werden“, erläutert Lawall die Forderung der Reha-Verbände nach einer entsprechenden Klausel im Rahmenvertrag. „Die Vergütungssätze der Krankenkassen liegen schon heute weit unter dem tatsächlichen Bedarf. Mit dem Schritt, das Schiedsamt anzurufen, setzen wir auf eine faire Lösung im Sinne unsere Mitglieder und der Rehabilitanden.“