Reha-Richtlinie: DEGEMED fordert gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Abschaffung des mehrstufigen Antragsverfahrens der Krankenkassen.

Immer mehr Menschen scheitern, wenn sie eine medizinische Reha bei ihrer Krankenkasse beantragen wollen. Sie bleiben im mehrstufigen Antragsverfahren hängen. Nur noch 16% beträgt der Anteil der Rehabilitanden, die regulär nach einem Antrag in die Reha gelangen. Die übrigen schaffen es nur noch direkt aus dem Krankenhaus in eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Um das zu ändern, traf sich am 12.12. der Vorstand der DEGEMED mit dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Josef Hecken.

„In Wahrheit ist das mehrstufige Antragsverfahren der Kassen ein Antragsverhinderungsverfahren.“ kritisiert DEGEMED-Vorsitzender Prof. Bernd Petri in dem Gespräch mit Hecken. Die DEGEMED fordere daher die Änderung der Reha-Richtlinie des G-BA. Sie ist für den Zugang maßgeblich. Hecken zeigte sich für die Forderung offen. Gegenwärtig berate der G-BA über eine bessere Ausgestaltung des Zugangsverfahrens.

Die DEGEMED setzt sich mit ihrer im Frühjahr gestarteten Kampagne „Meine Reha – Mein Leben.“ für einen leichteren Zugang in die Rehabilitation ein. Inzwischen unterstützen zahlreiche Reha-Einrichtungen, Klinik-Mitarbeiter und Rehabilitanden die Kampagne und die Forderungen der DEGEMED.

Pressemitteilung (PDF)