Im August hat das Bundesgesundheitsministerium den Gesetzentwurf zum RISG vorgelegt. Nach einer konstruktiven Anhörung der Fachverbände hat das Ministerium nun einen überarbeiteten Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der zentrale Forderungen der DEGEMED aufgreift – und hat dem Gesetz einen neuen Namen gegeben: Das RISG heißt jetzt GKV-IPREG – Gesetzentwurf zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Neu ist, dass zukünftig auch geriatrische Anschlussrehabilitationen ohne Überprüfung der Krankenkassen direkt verordnet werden können. Hierzu soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Abschätzungsinstrumente festlegen.
„Das ist ein wichtiger Durchbruch für Verbesserungen beim Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsleistungen. Wir fordern aber, dass das für alle Indikationen gilt“, so Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, in einer erster Bewertung des überarbeiteten Gesetzes. „Die Behandlungsdauer in den Akut-Kliniken verkürzt sich seit Jahren immer weiter. Den Reha-Kliniken kommt daher eine wachsende Bedeutung bei der weiteren Behandlung zu. Dem trägt der Gesetzentwurf zum GKV-IPREG Rechnung.“
Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber weiterhin die Grundlohnsummenbindung für Reha-Kliniken aufhebt. Er macht den Weg frei für Verbesserungen bei den Vergütungsverhandlungen.
Weniger erfreulich ist, dass es hierzu weiterhin nur Rahmenempfehlungen geben soll, die nicht so abweichungsfest sind wie die von der DEGEMED vorgeschlagenen Rahmenverträge.
Bevor voraussichtlich im Januar die parlamentarischen Beratungen beginnen, bleibt als positives Fazit: Der Gesetzentwurf ist insgesamt gut und die jetzt erfolgten Nachbesserungen zeigen, dass die Bedeutung der medizinischen Rehabilitation deutlich aufgewertet wird.
Die DEGEMED wird sich in den parlamentarischen Beratungen umso intensiver für die noch ausstehenden Verbesserungen einsetzten.