Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Mitte Februar 2020 den Gesetzentwurf (GE) zum Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG) veröffentlicht und die DEGEMED und weitere Fachverbände um eine Stellungnahme gebeten.
Diese Stellungnahme wurde fristgemäß übersandt und kommt im Wesentlichen zum Ergebnis, dass der GE im Prinzip positive Ansätze enthält, aber im Hinblick auf die vorgeschlagene neue Vergütungskonzeption vollkommen ungeeignet ist, um die Leistungsfähigkeit und Vielfalt der Reha-Einrichtungen dauerhaft zu gewährleisten. Dies ist daher auch die Kernaussage der Stellungnahmen, die gestern an das BMAS übermittelt wurde.