Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Reha-Richtlinie geändert. Von nun an entfällt in wichtigen Fallgruppen die Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit der Reha-Leistung durch die Krankenkassen. Dies betrifft vor allem die Anschlussrehabilitation. Etwa 80% der Rehabilitanden der Krankenkassen kommen über diesen Weg in die Reha-Einrichtung.
Krankenhäuser werden ab jetzt den Reha-Bedarf mit dem Singer Patientenprofil ermitteln. Der bisher gebräuchliche Barthel-Index ist out! Das hat Auswirkungen auf den Status der Rehabilitanden, die direkt aus dem Krankenhaus die Reha antreten.
Wie funktioniert die neue Bedarfsfeststellung im Krankenhaus? Und was müssen das Einrichtungsmanagement, Ärzte, Therapeuten, Pflegekräfte und Sozialdienste bei der Aufnahme beachten? In unserem Webinar möchten wir diese Fragen mit Ihnen besprechen.
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