Seit 01.07.2025 gelten die neuen Rahmenempfehlungen Reha und Vorsorge mit den gesetzlichen Krankenkassen. Nach dieser sollen bei den zukünftigen Entgelten prospektive Gestehungskosten anhand der Kalkulationsmatrix im Anhang zur Rahmenempfehlung refinanziert werden.
Was dies für Ihre Vergütungsverhandlungen und bei Nichteinigung für Schiedsstellenverfahren bedeutet, beleuchtet dieses Webinar. Es vermittelt Ihnen Grundsätze und Maßstäbe für die vollständige Ermittlung und Durchsetzung der notwendigen Kosten in Reha- und Vorsorge-Einrichtungen. Es liefert Ideen, Strategien und Lösungsansätze für die Vergütungsverhandlungen nach den neuen Regeln.
Die Personalkosten bilden mit etwa 2/3 der Gesamtkosten der Reha- und Vorsorge-Einrichtungen die bedeutendste Position beim Aufwand von Einrichtungen. Das Webinar wird daher im Schwerpunkt die Grundlagen der Personalstruktur anhand der Personalanforderungen in den Rahmenempfehlungen und deren Refinanzierbarkeit beleuchten. Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Kostenträger nach Inkrafttreten der Rahmenempfehlungen zur vollständigen Refinanzierung des notwendigen Personals verpflichtet. Sie dürfen Löhne in Tarifhöhe nicht mehr als unwirtschaftlich ablehnen.
Doch welche Standards gelten eigentlich? Wie weisen Einrichtungen nach, dass sie das geforderte Personal auch tatsächlich beschäftigen und adäquat bezahlen? Was müssen Einrichtung bei der Kalkulation der künftigen Kosten alles beachten und wie setzen sie ihre Forderungen künftig durch?
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