Vorsorge- und Reha-Einrichtungen tragen Verantwortung für den Schutz vieler Menschen. Die Patient_innen, ebenso wie die Mitarbeitenden und die Besucher_innen müssen sicher sein, dass sie in Reha-Einrichtungen weder Gewalt noch Diskriminierung erfahren. Deshalb müssen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen seit 2021 nach § 37a SGB IX Gewaltschutzkonzepte entwickeln.
Doch wo fängt Gewalt an und wann können Diskriminierungen auch verbale Gewalt werden? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Wie können ein Gewaltschutzkonzept und Antidiskriminierungsstrategien wirksam entwickelt, implementiert und verstetig werden? Und was muss eine Vorsorge-und Reha-Einrichtung tun, wenn der Ernstfall eintritt?
Diese Fragen erläutern die Referent_innen der DEGEMED-Fachtagung. Stärken Sie sich und Ihre Mitarbeiter_innen, damit Ihre Einrichtung ein sicherer Ort bleibt.
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