Ihre Pflichten gemäß §38 der NIS2-Richtlinie
Mit der Einführung der NIS2-Richtlinie werden die Anforderungen an die Cybersicherheit in Ihrer Einrichtung erheblich verschärft. Die digitale Bedrohungslage entwickelt sich stetig weiter. Als Geschäftsleitung tragen Sie die Verantwortung, Ihre Einrichtung optimal zu schützen.
Gemäß §38 der NIS2-Richtlinie müssen Mitglieder der Geschäftsleitung sicherstellen, dass Sie über das nötige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um Ihre Verantwortung in der Cybersicherheit wahrzunehmen. Dies beinhaltet unter anderem die Pflicht, angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten. Unsere Schulung vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden und Ihre Einrichtung zukunftssicher aufzustellen.
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