Politik

DEGEMED-Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“

In der vergangenen Woche befasste sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Anhörung zum dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“. Die DEGEMED hat sich hierzu gegenüber dem Deutschen Bundestag in ihrer Stellungnahme positioniert und die besonderen Anliegen der Reha-Branche dargestellt sowie konkrete Verbesserungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.

Denn nach einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer sind rd. 5.000 Psychotherapeuten in Reha-Einrichtungen tätig. In einer weiteren Studie beziffert die Bundespsychotherapeutenkammer die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die an der Versorgung teilnehmen mit rd. 24.000. Damit sind die Arbeitsplätze in Reha-Einrichtungen eine relevante Größe.

Im Kern geht es in der Stellungnahme darum, dass die Arbeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Reha-Einrichtungen in wesentlichen Punkten von der Arbeitsweise in der ambulanten Versorgung abweicht. Rehabilitationen finden überwiegend stationär statt, sind zeitlich befristet und finden in der Regel in interprofessionellen Teams statt.

Daher konzentriert sich die DEGEMED in ihrer Stellungnahme auf 3 Punkte:

  1. Im Rahmen der Ausbildung muss Rehabilitationswissenschaften als gleichrangige Bezugswissenschaft aufgenommen werden:
  2. Im Zuge der Ausbildung müssen die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch über ausreichend interprofessionelle Kompetenzen verfügen, um den Anforderungen in der medizinischen Rehabilitation gerecht zu werden.
  3. Auf Grund des besonderen Anspruches des Tätigkeitsfeldes müssen Reha-Einrichtungen als gleichwertige Ausbildungsstätten bei der Durchführung von berufspraktischen Einsätzen anerkannt werden. Diese Einsätze sollen im Zuge der geplanten Neuordnung der Ausbildung verpflichtend sein.

Zum weiteren Verfahren: Derzeit ist geplant das Gesetz in der 2. Jahreshälfte zu verabschieden, weil es bereits 2020 in Kraft treten soll. Die DEGEMED wird daher bis dahin die bestehenden Kontakte nutzen, um die Positionen der Reha-Branche zu vermitteln.

Zur DEGEMED-Stellungnahme

Zum Gesetzentwurf

Kontakt:

Vera Knieps
Referentin Politik

Tel.: 030 / 28 44 96-80
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v.knieps@degemed.de