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FAQ zum Energiekosten-Hilfsfonds für Rehabilitation

Bundestag und Bundesrat stimmten jüngst gesetzlichen Regelungen für Energiehilfen zu. Damit will die Regierung den Menschen, Unternehmen und sozialen Dienstleistern helfen, die Mehrkosten in der aktuellen Energiekrise zu schultern. Zu diesen Leistungen zählt auch der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe.
Der Fond ist eine Ergänzung zu der Einmalzahlung im Dezember sowie den geplanten Energiepreisbremsen, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemeldung. Auf Antrag wird ein einmaliger Zuschuss zu den in 2022 gestiegenen Energiekosten (Gas, Fernwärme und andere Brennstoffe sowie Strom) gezahlt, teilt das BMAS weiterhin mit. Der Zuschuss betrage in der Regel 95 Prozent der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. Das Antragsverfahren wird in einer noch zu erarbeitenden Rechtsverordnung des Bundes geregelt.
Das BMAS hat nun ein Fragen und Antworten – Katalog zum Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe veröffentlicht, der fortlaufend aktualisiert wird.

Kontakt:

Josephine Wegner
Referentin Verbandskommunikation
Tel.: 030 / 28 44 96 71

presse@degemed.de

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