Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im August 2025 an die DEGEMED und die weiteren Verbände der AG MedReha den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) zur Stellungnahme versandt. Der Gesetzentwurf zielt auf eine Reihe von Änderungen, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen sollen, um insgesamt die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken. Der Entwurf sieht außerdem Im Reha-Bereich die Möglichkeit eines Fallmanagements beim Übergang zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen vor.
Die meisten Änderungen betreffen das Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) im SGB VI. Die DEGEMED und die übrigen Verbände der AG MedReha schlagen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vor, bereits dieses Gesetzesvorhaben zu nutzen, um dringende Änderungen beim Reha-Budget der DRV vorzunehmen. Dazu gehört die Abschaffung des Sanktionsmechanismus in § 220 SGB VI, der das Budget bei dessen Überschreitung im Folgejahr unabhängig von der tatsächlichen Bedarfssituation automatisch absenkt. Das Reha-Budget soll für die Träger der DRV künftig nur noch eine Orientierungslinie darstellen.
Außerdem fordern DEGEMED und AG MedReha die Abschaffung der so genannten Demografie-Komponente in § 287 b SGB V. Sie dämpft den Anstieg des Budgets seit dem Jahr 2018 und führt zu einer weiteren Verknappung der Mittel. Zusätzlich schlagen die Verbände die zur Schlichtung von Vergütungs- und Vertragsstreitigkeiten zwischen Einrichtungen und der DRV-Schiedsstellen analog den Landesschiedsstellen mit den Krankenkassen im SGB V vor. Weiterhin fordern die Verbände mehr Engagement der DRV zur Reintegration von Erwerbsminderungsrentner in das Erwerbsleben. Dazu schlagen sie ein jährliches verpflichtendes Reha-Angebot für EM-Rentner vor.
Die gemeinsame Stellungnahme der AG MedReha greift wesentliche Forderungen der Reha-Branche auf. Die DEGEMED hatte diese Vorschläge bereits im vergangenen Jahr bei der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum EM-Bestandsrentenverbesserungsgesetz vorgetragen. Sie finden die gemeinsame Stellungnahme hier.
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