Am 21. November haben Vertreter der DRV Bund bei einem gemeinsamen Treffen mit der DEGEMED und den anderen Verbänden der AG MedReha den Start der Machbarkeitsstudie zur Qualitätsorientierung in der Belegungssteuerung zum 01.01.2019 erläutert.
Die Studie soll modellhaft die Einrichtungsauswahl und -belegung bei orthopädischen Rehabilitanden auf der Basis einheitlicher und transparenter Kriterien erproben und damit Erkenntnisse auch für die Belegungssteuerung in anderen Indikationen liefern.
Die Studie ist auf ein Jahr angelegt und soll die Auswirkungen einer veränderten Belegungssteuerung bei den orthopädischen Rehabilitanden der DRV Bund, der DRV Baden-Württemberg und der DRV Oldenburg-Bremen untersuchen. Damit sind grundsätzlich etwa 200.000 Fälle mit einer orthopädischen Hauptdiagnose und ca. 400 Fachabteilungen in ganz Deutschland eingeschlossen. Nicht betroffen sind die Rehabilitanden, die ihre Rehabilitation als AHB der DRV Bund über eine Direkteinweisung durch das Krankenhaus antreten oder die im Antragsverfahren wirksam ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben und damit ihre Reha-Einrichtung selbst bestimmen.
Maßgebliche Kriterien für die Einrichtungsauswahl sind künftig neben zwingenden sozialmedizinischen Kriterien die Qualität der Einrichtung, die Wartezeit sowie der Preis. Die beteiligten DRV-Träger gewichten diese Kriterien aus technischen Gründen unterschiedlich. Bei allen soll aber die Qualität das wichtigste Kriterium sein.
Die Auswirkungen auf die tatsächliche Belegung der orthopädischen Reha-Einrichtungen können vor dem Start der Studie nicht sicher prognostiziert werden. Mögliche Belegungsschwankungen sind nicht auszuschließen. Die beteiligten Träger der DRV empfehlen daher, bei auffälligen Belegungsschwankungen oder-einbrüchen direkt Kontakt mit den zuständigen Einrichtungsbetreuern aufzunehmen. Die Vertreter der DRV haben erklärt, dass keine Einrichtung befürchten müsse, durch ihre Teilnahme an der Studie dauerhafte und existenzgefährdende Belegungseinbußen zu erleiden.