Bundesrat beschließt Rehahilfsfonds-Verordnung
![Auf dem Bild sind viele kleine graue Paragraphen und ein großer roter Paragraph zu sehen.](https://www.degemed.de/wp-content/uploads/2023/12/AdobeStock_62277930-e1680531183681-1024x576.jpeg)
Am 31.03.2023 hat der Bundesrat die Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV) beschlossen. Damit kann die ReHV in Kraft treten. Die Rechtsverordnung konkretisiert die Voraussetzungen für den Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 nach § 36a SGB IX. Reha-Einrichtungen können die Hilfe beantragen.