Bundesrat beschließt Rehahilfsfonds-Verordnung

Auf dem Bild sind viele kleine graue Paragraphen und ein großer roter Paragraph zu sehen.

Am 31.03.2023 hat der Bundesrat die Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV) beschlossen. Damit  kann die ReHV in Kraft treten. Die Rechtsverordnung konkretisiert die Voraussetzungen für den Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 nach § 36a SGB IX. Reha-Einrichtungen können die Hilfe beantragen.