Erste Lesung BStabG – Kritik an Folgen für Reha und Vorsorge

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Juni 2026 in erster Lesung das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beraten. Der Gesetzentwurf sieht eine Begrenzung der Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor, die auch Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen betrifft.

Gemeinsame Stellungnahme zum GKV-BeitragssatzstabilisierungsG

Die DEGEMED hat gemeinsam mit anderen Verbänden der Leistungserbringer in einer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutliche Korrekturen an der geplanten Ausgabenbegrenzung der Krankenkassen für Vorsorge- und Reha-Leistungen gefordert.

DEGEMED lehnt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab

Der Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz betrifft aus Sicht der DEGEMED die wirtschaftliche Stabilität von Reha- und Vorsorge-Einrichtungen in erheblicher Weise. Die DEGEMED lehnt den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form ab.

FinanzKommission Gesundheit legt Vorschläge zu GKV-Sanierung vor

Welche Empfehlungen betreffen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen?
Die Empfehlungen der FKG enthalten einzelne Vorschläge, die auch für Reha- und Vorsorge-Einrichtungen Relevanz haben:  Die FKG schlägt vor, die Tarifrefinanzierung in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ersatzlos zu streichen (Empfehlung Nr. 57). Die Sachverständigen erwarten dadurch Einsparungen von rund 231 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf etwa 847 Millionen Euro ansteigen könnten.