Reha-Leistungen sind komplex. Und vom Gesetzgeber und den gesetzlichen Leistungsträgern hoch reguliert. Ständig ändern sich etwas am Inhalt der Leistungen selbst oder in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Das betrifft die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Rehabilitation gleichermaßen. Wesentliche Reformvorhaben betreffen zurzeit etwa die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkassen als Rehabilitationsträger. Die zweitägige Fachtagung in Berlin diskutiert diese aktuellen Reformvorhaben im Recht der Rehabilitation und Teilhabe:
- Inklusion und Zugang zum Reha-Recht
- Gemeinsamer Grundantrag
- Neue Reha-Richtlinie des G-BA
- Teilhabestärkungsgesetz
- Zusammenarbeit der DRV mit Reha-Kliniken in der Praxis
- Die neuen Rahmenempfehlungen der Krankenkassen
- Die Auswirkung der Krankenhausreform auf die Rehabilitation
- Soziales Entschädigungsrecht und Reha
Der Deutsche REHA-Rechtstag ist die zentrale Plattform zum Austausch und zur Diskussion aktueller sozial und rehabilitationsrechtlicher Fragen.
Der Deutsche REHA-Rechtstag ist eine gemeinsame Veranstaltung von DVfR, DEGEMED und BV-Geriatrie. Die wissenschaftliche Leitung haben Prof. Dr. Felix Welti (Kassel) und Prof. Dr. Oliver Tolmein (Hamburg).
Alle Teilnehmenden sind herzlich zu einem Abendempfang am Ende des ersten Veranstaltungstages eingeladen. Die Kosten dafür sind in der Teilnahmegebühr bereits enthalten.
Die Anerkennung als anwaltliche Fortbildung nach § 15 FAO ist möglich.