Was im Kontext des GeDIG hierfür jetzt vorbereitet und umgesetzt werden muss
Reha- und Vorsorge-Einrichtungen müssen sich ab dem 01.10.2027 verpflichtend an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, um die Fachdienste der TI nutzen zu können. So sieht es der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vor. Hinzu kommt: Bereits heute schon ist die elektronische Patientenakte (ePA) insbesondere bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie in Krankenhäusern verpflichtend umgesetzt. Patientinnen und Patienten erwarten daher inzwischen auch von Vorsorge- und Reha-einrichtungen digitale Strukturen und die Nutzung der TI und der Fachdienste.
Inzwischen haben immer mehr Vorsorge- und Reha-Einrichtungen damit begonnen, sich an die TI anzuschließen und die Fachdienste zu nutzen. Wir wollen in diesem Webinar auf drei zentrale Fragen eingehen und damit den Einstieg in das Thema erleichtern:
- Wo stehen die Vorsorge- und Rehaeinrichtungen (Status Quo)?
- Wie funktioniert die TI in den Vorsorge- und Rehaeinrichtungen?
- Wer bezahlt eigentlich den ganzen Aufwand?
Bringen Sie Ihre weiteren Fragen mit! Wir geben Raum zur Diskussion und zum Praxisaustausch!
Foto: AdobeStock/Gorodenkoff