Zertifiziert nach DEGEMED

Für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation hat die DEGEMED ein eigenständiges Zertifizierungsverfahren entwickelt und in einem Auditleitfaden dargestellt. Das von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassene Verfahren basiert auf der führenden Industrienorm DIN EN ISO 9001, die die DEGEMED gemeinsam mit dem Fachverband Sucht für die Rehabilitation übersetzt hat. Es bildet die Qualitätsgrundsätze der DEGEMED ab, ist anwenderfreundlich und zeichnet sich durch eine starke Prozess- und Ergebnisorientierung aus.

Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen

Seit 2009 ist die Zertifizierung für stationäre Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland Pflicht: Sie müssen die Qualität ihrer Versorgung innerhalb von drei Jahren nach einem gemäß der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach §37 Abs. 3 SGB IX (bis 31.12.2017 §20 Abs. 2a SGB IX) zugelassenen Zertifizierungsverfahren nachweisen.